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相似文献
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1.
Für die Anerkennung gem § 85 UG 2002 einer im rechtswissenschaftlichen Studium verfassten Diplomarbeit als Magisterarbeit für das Studium "Betriebswirtschaft: Financial and Industrial Management (Accounting, Finance and Production) " ist entscheidend, ob das Thema dieser Diplomarbeit iSd § 18 Abs 2 des Studienplans für die Studienrichtung Betriebswirtschaft an der Karl-Franzens-Universit?t Graz einem der darin für das angeführte Magisterstudium festgelegten Prüfungsf?cher zugeordnet werden kann.  相似文献   

2.
§ 85 UG erm?glicht die Ersetzung einer im Curriculum vorgeschriebenen wissenschaftlichen oder künstlerischen Arbeit durch eine sonstwo an einer anerkannten inl?ndischen oder ausl?ndischen postsekund?ren Bildungseinrichtung positiv beurteilte Arbeit im Wege der Anerkennung. Ma?gebliches Kriterium hiefür ist die Gleichwertigkeit zwischen "ausw?rtiger" und "heimischer" Arbeit; die Anerkennung kann auch studienrichtungsübergreifend erfolgen. In dieser Weise "suppliert" werden k?nnen Diplom- oder Masterarbeiten sowie künstlerische Diplom- oder Masterarbeiten, nicht jedoch Bachelorarbeiten und Dissertationen. W?hrend dies für Bachelorarbeiten sachlich gerechtfertigt werden kann, erweist sich der Ausschluss von Dissertationen aus dem System des § 85 UG als gleichheitswidrig.  相似文献   

3.
Die Italienische Republik hat nicht alle Ma?nahmen durchgeführt, die sich aus dem Urteil vom 26. Juni 2001 in der Rechtssache C-212/99 (Kommission/Italien) ergeben haben, und damit gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 228 EG versto?en, indem sie bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist nicht für die Anerkennung der von den ehemaligen Fremdsprachenlektoren, die sodann als muttersprachliche sprachwissenschaftliche Mitarbeiter und Experten t?tig waren, erworbenen Rechte gesorgt hat, obwohl allen inl?ndischen Arbeitnehmern eine solche Anerkennung zuteil wurde.  相似文献   

4.
Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gew?hrleisteter Rechte durch Zurückweisung der Berufung gegen die Abberufung eines Universit?tsprofessors von der Funktion als Leiter einer Universit?tsklinik sowie einer Klinischen Abteilung einer Medizinischen Universit?t; keine Bedenken gegen die Erm?chtigung des Rektorats zur Erstellung eines Organisationsplanes; keine Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter mangels Zust?ndigkeit der Berufungskommission beim Bundeskanzleramt. Die Abberufung von einer Organfunktion an einer Universit?t stellt weder eine Entscheidung über zivilrechtliche Ansprüche und Verpflichtungen noch über eine strafrechtliche Anklage iSd Art 6 EMRK dar.  相似文献   

5.
Im Beitrag werden zun?chst die verschiedenen in der mathematikdidaktischen Diskussion zu mathematical literacy vertretenen Positionen referiert sowie die Umsetzung von mathematical literacy als erkenntnisleitende Bildungskonzeption in der internationalen PISA-Studie sowie die Orientierung der deutschen Erg?nzungsstudie an dem Konzept einer mathematischen Grundbildung reflektiert. In einem zweiten Teil wird der Frage nachgegangen, welche Anforderungen an eine Konzeption mathematischer Literalit?t zu stellen sind, die den Bedingungen einer mehrsprachigen Schülerschaft gerecht wird. An einem Beispiel aus der eigenen empirischen Forschung wird dabei die Notwendigkeit der Berücksichtigung sprachlicher Prozesse beim Mathematiklernen aufgezeigt. Anschlie?end werden auf dieser Basis überlegungen zu einer eigenen Auffassung mathematischer Literalit?t als Bildungsziel mathematischer Erziehung formuliert.  相似文献   

6.
Jugendliche, die sich von den gesellschaftlich legitimierten Sozialisationsinstanzen Familie, Schule und Jugendhilfe abgewandt haben und für die stattdessen die Szenen an Bahnh?fen und anderen urbanen Orten zur dominanten Sozialisationsinstanz geworden sind, leben unter dem Risiko einer „Hyperinklusion“ in Milieus, die durch erhebliche soziale und gesundheitliche Gef?hrdungspotentiale gekennzeichnet sind. Die Frage nach der Legitimit?t und Angemessenheit sozialp?dagogischer Nicht-/Interventionen erh?lt hier eine besondere Brisanz. Eine theoretische Antwort auf diese Problemstellung l?sst sich aus Brumliks Konzeption der advokatorischen Ethik beziehen. Dort wird das Postulat begründet, dass p?dagogisches Handeln grunds?tzlich gleicherma?en an den Prinzipien der Integrit?t und der Bemündigung der Edukanden auszurichten sei; über die situative Realisierung dieser paradoxen Anforderung bestimme der Takt. Takt offenbart sich hier als L?sungsformel, mit der die P?dagogik den für sie typischen Handlungsparadoxien begegnet. Im Hinblick auf die konkrete sozialp?dagogische Praxis und die Gestaltung ihrer Bedingungen l?sst der Verweis auf den Takt jedoch viele Fragen offen. Der Beitrag versucht, den Begriff des Takts im Rahmen einer konkretisierenden Bestimmung von Randbedingungen, Handlungsmaximen und Gütekriterien sozialp?dagogischen Entscheidens n?her auszubuchstabieren. Die vorgeschlagenen L?sungen liegen in der Maximierung von Partizipation, Reflexivit?t, Variet?t und Reversibilit?t sowie in einer fortlaufenden Evaluierung von Entscheidungen unter Beteiligung der Betroffenen.  相似文献   

7.
Lernstrategien tragen — speziell im Kontext selbstorganisierten Lernens — wesentlich zum Lernerfolg bei. In den meisten Untersuchungen werden Lernstrategien als pre- und/oder post-test mit Fragebogen erfasst. Diese Daten erlauben nun nicht notwendigerweise eine Aussage darüber, ob tats?chlich ein entsprechender Strategieeinsatz seitens der Lernenden stattgefunden hat bzw, stattfinden wird. In dem der Untersuchung zugrundeliegenden Projekt wurden deshalb zum einen Strategien mit Hilfe eines Fragebogens (LIST) erfasst, zum anderen wurde — in Anlehnung an den eingesetzten Fragebogen — ein Kodierschema zur Erfassung der im Lernprozess eingesetzten Strategien entwickelt. Mit dessen Hilfe wurde der Strategieeinsatz einer Teilstichprobe (zwei Arbeitsgruppen mit 9 von insgesamt 21 Teilnehmern der Experimentalgruppe) analysiert.  相似文献   

8.
Eine Lehrt?tigkeit, die ein in einem Mitgliedstaat Steuerpflichtiger im Dienst einer juristischen Person des ?ffentlichen Rechts wie einer Universit?t ausübt, die sich in einem anderen Mitgliedstaat befindet, f?llt auch dann in den Anwendungsbereich von Art 49 EG, wenn die T?tigkeit nebenberuflich und quasi ehrenamtlich ausgeübt wird. Ausschlaggebend dafür, dass eine T?tigkeit in den Anwendungsbereich der Vertragsbestimmungen über die Dienstleistungsfreiheit f?llt, ist n?mlich ihr wirtschaftlicher Charakter, dh, dass sie nicht ohne Gegenleistung erbracht werden darf. Dagegen ist insoweit nicht erforderlich, dass der Dienstleistungserbringer mit Gewinnerzielungsabsicht handelt. Au?erdem f?llt die erbrachte Dienstleistung nicht dadurch aus dem Anwendungsbereich von Art 49 EG heraus, dass eine entgeltliche Lehrt?tigkeit im Auftrag einer Universit?t, also einer juristischen Person des ?ffentlichen Rechts, ausgeübt wird, denn die private Lehrt?tigkeit an einer Universit?t f?llt nicht in den Anwendungsbereich der Ausnahmeregelung des Art 45 Abs 1 EG iVm Art 50 EG, da diese Ausnahmeregelung auf T?tigkeiten beschr?nkt ist, die als solche eine unmittelbare und spezifische Teilnahme an der Ausübung ?ffentlicher Gewalt darstellen. Die Beschr?nkung der Dienstleistungsfreiheit, die darin liegt, dass nach einer nationalen Regelung nur das Entgelt, das im Inland ans?ssige Universit?ten, die juristische Personen des ?ffentlichen Rechts sind, als Gegenleistung für eine nebenberufliche Lehrt?tigkeit zahlen, von der Einkommensteuer befreit ist, w?hrend diese Befreiung versagt wird, wenn ein solches Entgelt von einer in einem anderen Mitgliedstaat ans?ssigen Universit?t gezahlt wird, ist nicht durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt. Eine solche Regelung, die gleicherma?en für die T?tigkeiten von In- und Ausl?ndern bei inl?ndischen juristischen Personen des ?ffentlichen Rechts gilt, führt n?mlich dazu, dass diejenigen Dienstleistungen, die Empf?ngern in anderen Mitgliedstaaten erbracht werden, ungünstiger behandelt werden als die im Inland erbrachten Dienstleistungen. Diese Beschr?nkung der Dienstleistungsfreiheit kann nicht durch die F?rderung von Bildung, Forschung und Entwicklung gerechtfertigt sein, da sie die M?glichkeit nebenberuflich t?tiger Lehrkr?fte beeintr?chtigt, den Ort der Erbringung ihrer Dienstleistungen innerhalb der Gemeinschaft frei zu w?hlen, ohne dass nachgewiesen worden w?re, dass es, um das geltend gemachte Ziel der F?rderung des Bildungswesens zu erreichen, erforderlich ist, die im Ausgangsverfahren in Rede stehende Steuerbefreiung allein den Steuerpflichtigen vorzubehalten, die eine nebenberufliche Lehrt?tigkeit an Universit?ten im Inland ausüben. Auch kann diese Beschr?nkung nicht mit der Notwendigkeit gerechtfertigt werden, die Koh?renz des Steuersystems zu wahren, da ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Steuerbefreiung der von inl?ndischen Universit?ten gezahlten Aufwandsentsch?digungen und einem Ausgleich dieses Vorteils durch eine bestimmte steuerliche Belastung steuersystematisch gesehen nicht vorliegt. Ferner ist der Umstand, dass die Mitgliedstaaten selbst für die Gestaltung ihres Bildungssystems zust?ndig sind, nicht geeignet, die besagte Regelung, nach der eine Steuerbefreiung denjenigen Steuerpflichtigen vorbehalten ist, die im Dienst oder Auftrag inl?ndischer ?ffentlicher Universit?ten t?tig sind, mit dem Gemeinschaftsrecht in Einklang zu bringen. Diese Regelung ist keine Ma?nahme, die die Lehrinhalte oder die Gestaltung des Bildungssystems betrifft, sondern eine steuerliche Ma?nahme allgemeiner Natur, die eine Steuervergünstigung gew?hrt, wenn ein Einzelner zum Wohl des Gemeinwesens t?tig wird. Eine solche Regelung bliebe, selbst wenn sie eine mit der Gestaltung des Bildungssystems verbundene Ma?nahme w?re, gleichwohl mit dem EG-Vertrag unvereinbar, da sie die Entscheidungsfreiheit nebenberuflich t?tiger Lehrkr?fte in Bezug auf den Ort der Erbringung ihrer Dienstleistungen beeintr?chtigt.  相似文献   

9.
In diesem Beitrag wird ’kulturelle Diversit?t‘ im Kontext unterschiedlicher mathematikbezogener Bildungsorientierungen von Eltern beleuchtet. Es wird von Ergebnissen einer qualitativen Untersuchung berichtet, die aus der Sicht türkischsprachiger, russischsprachiger sowie einheimisch deutscher Eltern danach fragt, wie mathematische Bildung in Familien gestaltet ist und unter welchen Rahmenbedingungen sie stattfindet. Es wird der Frage nachgegangen, auf welche Weise sich Unterschiede in den Vorstellungen der Eltern manifestieren, und mithilfe welcher Kategorien sie sich begrifflich fassen lassen. In zwei Fallbeispielen werden jeweils spezifische Auspr?gungen mathematikbezogener Vorstellungen im Kontext ihrer sozialen und kulturellen Entstehungsbedingungen vertieft betrachtet. Zuletzt wird mit Bezug auf die türkisch- und russischsprachigen V?ter und Mütter diskutiert, welchen Erkl?rungswert ihre sprachlich-kulturelle Herkunft auf der einen Seite und ihre soziale Lage auf der anderen Seite für ihre jeweiligen Bildungsorientierungen haben.  相似文献   

10.
Unter Verwendung neuen Quellenmaterials wird in ideen-und sozialgeschichtlicher Perspektive der Prozess bürgerlicher Modernisierung in der preu?ischen Judenschaft zur Zeit der Sp?taufkl?rung in Berlin beleuchtet. Im Zentrum der Darstellung stehen zun?chst die durch ?nderung des Rechtsstatus entstandene, neue ?konomische Elite als Tr?ger der jüdischen Aufkl?rung sowie Aspekte der um 1800 zu verzeichnenden S?kularisierungskrise. Sodann werden die zeitgen?ssischen ideologischen Auseinandersetzungen um die Interpretation der heiligen Schriften und die richtige Art der religi?sen Unterweisung umrissen, ferner die Akzentverschiebungen aufgezeigt, die jüdische Aufkl?rer hier im Sinne einer P?dagogisierung bewirkten. Dabei bezieht sich die Darstellung verschiedentlich auf den Schulkampf, der zwischen etwa 1780 und 1830 Schauplatz für und wider Modernisierung und S?kularisierung war.  相似文献   

11.
Durch das Universit?tsgesetz (UG) 2002 kam es zu einer Neuorganisation insoweit, als mit dem Zeitpunkt des Vollwirksamwerdens dieses Bundesgesetzes die in dessen § 6 Z 1 bis 3 angeführten Universit?ten Gesamtrechtsnachfolgerinnen der jeweiligen gleichnamigen Universit?t (einschlie?lich ihrer teilrechtsf?higen Organisationseinheiten) wurden. Nach § 136 Abs 2 UG 2002 wurden die in § 6 Z 4 bis 6 angeführten medizinischen Universit?ten Wien, Graz und Innsbruck Gesamtrechtsnachfolgerinnen der medizinischen Fakult?t der Universit?t des jeweiligen Standorts. Gem § 143 UG 2002 trat die volle Wirksamkeit dieses Bundesgesetzes mit 1.1.2004 ein, sodass zu diesem Zeitpunkt jede Universit?t im Wege der Gesamtrechtsnachfolge alle Verm?genswerte und Schulden erwarb, die bereits bisher im Rahmen der Teilrechtsf?higkeit einer Universit?t sowie deren teilrechtsf?higen Einheiten zustanden, aber auch die bis dahin im Eigentum der Republik gestandenen Verm?gensgegenst?nde, die den Universit?ten zur ausschlie?lichen Verwendung zugewiesen waren. Der Bund ist aufgrund der ?nderung der Rechtslage durch das Universit?tsgesetz 2002 nicht mehr Tr?ger der vollrechtsf?higen medizinischen Universit?t, sodass es für die Frage der Haftung des Bundes für einen ?rztlichen Kunstfehler an einer Universit?tsklinik nicht mehr dahingestellt werden kann, ob dieser aufgrund eines Vertragsverh?ltnisses oder nach Amtshaftungsrecht belangt wird. Zur Passivlegitimation des Bundes bedarf es im Anwendungsbereich der §§ 49 und 136 UG 2002 der Geltendmachung eines den Bestimmungen des Amtshaftungsgesetzes zu unterstellenden Sachverhalts.  相似文献   

12.
Zusammenfassung Der Frage nach den Steigerungsm?glichkeiten der (informellen) „Grundbildung“ und der F?rderung von Basiskompetenzen wird aus bildungsbiographischer Perspektive nachgegangen, indem die familiale Bildungswirklichkeit in ihrem Wechselverh?ltnis zur schulischen Bildungswirklichkeit anhand eines Fallbeispiels dargestellt wird. Am Beispiel der Vermittlung und Aneignung von information literacy wird gezeigt, dass es unumg?nglich ist, in der schulischen Bildungswirklichkeit von einer Kulturrelativit?t und Kulturgebundenheit von information literacy als wichtigem Element von informeller Bildung auszugehen, die an unterschiedlichen Bildungsorten erworben wird und eine entsprechende Vernetzung der Bildungsorte voraussetzt. Um Bildungsarmut zu verhindern und m?glichst für alle Menschen die Voraussetzungen für die Gestaltung eines eigenen Lebenslaufs und die Entwicklung einer verst?ndigen kulturellen Teilhabe- und sozialen Anschlussf?higkeit zu schaffen, muss sich, so die These, die Institution Schule mehr für informelle Bildung und die p?dagogische Bearbeitung von kultureller Differenz sowie den Umgang mit Heterogenit?t ?ffnen, damit der oft diskriminierende Umgang mit kultureller und sozialer Differenz in der Schule nicht in eine fürsorgliche (p?dagogische) Belagerung und Entmündigung der Schüler durch die Schule umschl?gt. Dabei ist es wichtig, die informellen Bildungsleistungen der Familie anzuerkennen und weiter zu entwickeln und in Verbindung mit der verst?rkten F?rderung von Erziehungspartnerschaften zwischen Eltern und p?dagogischen Fachkr?ften darauf hinzuarbeiten, die Grundbildung und den Erwerb von notwendigen Basiskompetenzen zu st?rken und das schulische Abwertungsdilemma von au?erschulisch erworbenen informellen Bildungsgehalten „f?rderdidaktisch“ zu bearbeiten.   相似文献   

13.
Gegenstand des vorliegenden Beitrages ist die Vorstellung eines Projektes zur Evaluierung eines Studienplanes in Form der Ermittlung von Verbesserungsm?glichkeiten hinsichtlich der Studienbedingungen. Evaluiert wird der aktuelle Studienplan für die Studienrichtung Betriebswirtschaft an der Karl-Franzens-Universit?t Graz. Zun?chst werden anhand einer kombinierten offenen und strukturierten Befragung Verbesserungswünsche von Studierenden, die nach diesem Studienplan studieren, gewonnen. Im Anschluss werden jene Verbesserungswünsche identifiziert, die realisierbar erscheinen. Zielsetzung der gegenst?ndlichen Evaluierung ist eine Verbesserung der Studienqualit?t.  相似文献   

14.
Zusammenfassung  Lehrerinnen und Lehrer erscheinen in der Forschung zur Belastung und Beanspruchung im Lehrerberuf nicht nur als Informanten über die Belastungsquellen sowie über die Wirkungen und Folgen der beruflichen Beanspruchungen. Sie werden zugleich durch die – in diesem Beitrag kritisierte – dominierende Erfassung individueller Pers?nlichkeitsmerkmale in der Forschung implizit selbst als ma?geblicher Faktor der Belastung und Beanspruchung im Beruf behandelt und empirisch erfasst. Da jedoch in der bisherigen Forschung – so der Kern der Kritik – systematisch in erster Linie nur personenbezogene Merkmale erfasst werden, kann ein Primat dieser Faktoren vor personenunabh?ngigen, bedingungs- bzw. verh?ltnisbezogenen Aspekten sowie die einseitige konzeptionelle Ausrichtung der Forschung nicht empirisch begründet werden. Als Konsequenz aus der diagnostizierten Einseitigkeit werden im Anschluss an arbeits- und organisationspsychologische Zug?nge Forschungsbemühungen gefordert, die sich der Erfassung struktureller, berufsspezifischer Merkmale des Arbeitsplatzes Schule und des beruflichen Handelns von Lehrerinnen und Lehrern und damit einer situations- bzw. bedingungsbezogenen Analyse der Berufst?tigkeit mit Blick auf Belastungen und Beanspruchungen widmen. Auf diese Weise sollte eine ausgewogene empirische Basis für eine differenzierte Analyse und Interpretation von Personenmerkmalen sowie Arbeits- bzw. Situationsmerkmalen geschaffen werden, die schlie?lich in den Versuch der Integration beider Betrachtungsweisen münden kann.
Martin RothlandEmail:
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15.
Zusammenfassung Der vorliegende Beitrag gibt einen überblick über theoretische Konzepte für die Analyse von Bildungsüberg?ngen und ihre Anwendung in der empirischen Forschung. Bei der zusammenfassenden Darstellung des Forschungsstandes wurde der übergang von der Primar-in die Sekundarstufe in den Fokus gerückt. Dieses Vorgehen lag darin begründet, dass der übergang von der Grundschule in die Sekundarstufe I nach wie vor eine der wichtigsten Statuspassagen im Leben eines jungen Menschen ist. Bei dieser übergangsentscheidung werden soziale und ethnische Disparit?ten des Kompetenzerwerbs und der Bildungsbeteiligung nicht nur im relativen Schulbesuch der Sekundarstufe dokumentiert, sondern — nach allem was wir wissen — auch in erheblichem Ma?e verst?rkt. Zuerst wurde ein theoretischer Bezugsrahmen vorgestellt, der vor allem auf den mikrosoziologischen Ansatz von Boudon (vgl. 1974) zurückgeht. Zentrale Elemente sind in diesem Zusammenhang die von Boudon vorgenommene Unterscheidung zwischen prim?ren und sekund?ren Effekten der Sozialschichtzugeh?rigkeit, die Integration werterwartungstheoretischer Modellvorstellungen sowie eine theoretisch-inhaltliche Anbindung an die Analyse von Bildungsentscheidungen. Einen Schwerpunkt des Beitrags bildete die Darstellung unterschiedlicher theoretischer Konzepte zur Analyse von Bildungsentscheidungen. Dabei wurden sowohl soziologische als auch psychologische Modelle berücksichtigt. Die soziologischen und psychologischen Forschungstraditionen verliefen bisher (erstaunlicherweise ohne wechselseitige Beeinflussung) parallel. Ausgehend von den Annahmen der Wert-Erwartungs-Theorie gibt es in der Soziologie verschiedene Formalisierungen des Entscheidungsprozesses. Beispielhaft wurden hier die Arbeiten von Erikson/Jonsson (vgl. 1996), Breen/Goldthorpe (vgl. 1997) sowie Esser (vgl. 1999) vorgestellt. Die in diesen Modellen vorgenommenen Formalisierungen stellen eine Adaptation des Grundmodells des Wert-Erwartungs-Ansatzes dar und haben sich für die Analyse von Bildungsentscheidungen sowohl in der soziologischen als auch in der erziehungswissenschaftlichen Forschung etabliert und bew?hrt. In der Psychologie sind werterwartungstheoretische Modelle zwar umfassend empirisch (vor allem experimentell) untersucht sowie differenziert instrumentiert, wurden aber bislang nicht explizit für die Analyse von Bildungsüberg?ngen angewendet. Sie integrieren, wie die hier berücksichtigten Ans?tze von Ajzen (vgl. 1991) und Eccles (vgl. Eccles u.a. 1983), oftmals ebenso wie die soziologischen Modelle Wert-und Erwartungskomponenten verschiedener Wahlalternativen und spezifizieren diese zum einen weiter aus und erg?nzen zum anderen die Modelle durch Annahmen zu den psychologischen Wirkmechanismen hinter diesen Komponenten. Unserem Erachten nach ist daher eine Verknüpfung und wechselseitige Erg?nzung soziologischer und psychologischer Modelle ein vielversprechender Ansatz, um Bildungsentscheidungen und überg?nge im Bildungssystem zu analysieren.   相似文献   

16.
Es gibt einige Hinweise darauf, dass Vorstellungen vom Lehren und Lernen sowohl für das Handeln der Lehrkr?fte im Unterricht als auch für Zielkriterien auf der Ebene der Schüler eine Rolle spielen. Dabei gelten konstruktivistisch orientierte Sichtweisen als besonders günstig. Empirische Untersuchungen dazu gibt es jedoch bislang nur auf einzelne fachdidaktische Inhaltsbereiche bezogen. In der vorliegenden Studie werden konstruktivistisch orientierte Lehrereinstellungen mit Merkmalen des Unterrichts (?ffnung des Unterrichts im Hinblick auf Entscheidungsm?glichkeiten für Schüler/-innen und Strukturierung des Unterrichts) sowie mit Einsch?tzungen der Schüler/-innen (Selbstbestimmungsempfinden und Interessantheit des Unterrichts) in Beziehung gesetzt. Die Ergebnisse best?tigen die Theorie: In den Klassen der Lehrer/-innen mit überwiegend konstruktivistischen Vorstellungen von Lernen und Lehren gibt es mehr Freir?ume, ohne dass der Unterricht weniger strukturiert abl?uft. Zudem empfinden sich die Schüler/-innen als selbstbestimmter und sch?tzen den Unterricht als interes-santer ein.  相似文献   

17.
Der Beitrag widmet sich einem Aspekt des Umgangs mit Lernen, dem bislang nur geringe Bedeutung zugemessen wird: der kommunikativen Darstellung von Lernen. Die Formen der Kommunikation von Lernen werden als ‘L?sung’ des prinzipiell unl?sbaren Problems gefasst, das kommunikativ unbeobachtbare innerpsychische Lernen Einzelner in sozialen Situationen beobachtbar zu machen. Die Repr?sentation des Unbeobachtbaren gelingt aufgrund einer Abfolge von Zuschreibungen, die den übergang einer Person vom Nicht-Wissen zum Wissen inszenieren. Dieses Verfahren der Darstellung von Lernen mit den drei Momenten Diagnose, Korrektur und Evaluation kann anhand von Gespr?chsmitschnitten empirisch nachgezeichnet werden. Kommunikation von Lernen erweist sich als eine spezifische Form des Umgangs mit (Nicht-)Wissenszuschreibungen. Ihre besonderen Eigenschaften sind für p?dagogische Interaktionen und für p?dagogische Organisationen strukturbildend. Im Zusammenhang des Diskurses um das Lebenslange Lernen kommt es zunehmend zu einer Entkopplung der institutionalisierten Darstellung von Lernen vom organisierten Lehren. Dies geht einher mit der Etablierung von Formen der Darstellung von Lernen auch in von expliziter Lehre unabh?ngigen Settings der Anwendung und Aushandlung von Wissen.  相似文献   

18.
Dem Gesetzgeber kommt in der Frage, "in welcher Weise die demokratische Legitimation jener Selbstverwaltungsorgane, denen 'entscheidungswichtige Aufgaben' übertragen sind, sichergestellt werden kann, ein weiter rechtspolitischer Gestaltungsspielraum zu". Insoferne besteehen gegen die durch die angefochtenen gesetzlichen Bestimmungen vorgesehene indirekte Organbestellung als solche weder unter dem Aspekt des demokratischen Prinzips noch im Hinblick auf den Gleichheitsgrundsatz verfassungsrechtliche Bedenken.  相似文献   

19.
Dieser Beitrag beleuchtet den Umgang mit Studierendenanliegen iwS an Fachhochschul-Studieng?ngen. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Zust?ndigkeiten der beteiligten „Stakeholder“ im Fachhochschulwesen und deren Interaktion gelegt. Im Zentrum stehen die Rollen der Studiengangsleitung, des Fachhochschul-Kollegiums sowie der Studierendenvertretung. Diese Stakeholder sind ma?geblich beteiligt an der Qualit?tssicherung der Lehre an Fachhochschul-Studieng?ngen. Das Fachhochschulstudiengesetz (FHStG) wurde durch das Qualit?tssicherungsrahmengesetz (QSRG)* umfassend novelliert; dadurch ergeben sich auch ?nderungen in bezug auf den Umgang mit Studierendenanliegen. Dieser Beitrag stellt die neue Rechtslage nach dem QSRG dar. Abschlie?end wird thematisiert, inwieweit die im Fachhochschul-Recht grundgelegten Verfahren und die Aufgabenverteilung zwischen den beteiligten Personen und Organen den Erfordernissen einer effizienten und effektiven Behandlung der Studierendenanliegen entsprechen.  相似文献   

20.
Immer öfter finden sich Wissenschaftler im Bereich der Drittmittelforschung mit der umstrittenen Rechtsmeinung ihrer Auftraggeber konfrontiert, die Verwertungsrechte an wissenschaftlichen Arbeiten stünden diesen zu. Inwieweit dies als zutreffend angesehen werden kann sowie die Beziehung zu dem im Universitätsgesetz verankerten Recht des Wissenschaftlers auf Veröffentlichung, soll den Untersuchungsgegenstand dieses Beitrages bilden.  相似文献   

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