首页 | 本学科首页   官方微博 | 高级检索  
相似文献
 共查询到20条相似文献,搜索用时 31 毫秒
1.
Beim Rektor ist zwischen der universitätsrechtlichen Wahl und dem mit dem Rektor aus Anlass der Wahl abgeschlossenen Vertrages zu unterscheiden. Die Rektorsfunktion ist eine öffentlich-rechtliche. Für den körperschaftsrechtlichen Akt der Wahl des Rektors ist das Zusammenwirken der beiden Organe Senat und Universitätsrat erforderlich. Die öffentliche Ausschreibung der Funktion des Rektors erfolgt durch den Senat nach Einholung einer Stellungnahme des Universitätsrats. Die in § 23 Abs 2 Satz 2 UG 2002 bestimmten Erfordernisse für den Rektor eröffnen einen überaus weiten Interpretationsspielraum. Sie bringen weder für den Senat noch für den Universitätsrat nennenswerte Beschränkungen mit sich. Der Senat hat einen Dreiervorschlag zu erstellen. Ein Vorschlag mit weniger als drei Personen wird nur dann zulässig sein, wenn trotz Neuausschreibung die Erstattung eines Dreiervorschlags nicht möglich ist. In den Dreiervorschlag dürfen auch Personen aufgenommen werden, die sich nicht beworben haben. Das Wahlverfahren im Universitätsrat ist nur rudimentär geregelt. Die Wahl des Rektors durch den Universitätsrat ist ein öffentlich-rechtlicher Gesamtakt des Kollegialorgans Universitätsrat. Wahl und Anstellungsvertrag des Rektors sind rechtlich klar auseinanderzuhalten. Wahl und Kundmachung des Wahlergebnisses bewirken noch keinen Abschluss des Anstellungsvertrages. Der Anstellungsvertrag wird zwischen dem Rektor und der Universität (vertreten durch den Universitätsrat) abgeschlossen. Es sind darauf die allgemeinen vertragsrechtlichen Bestimmungen der §§ 861 ff ABGB anzuwenden.  相似文献   

2.
Die durch das UG 2002 mit größerer Autonomie ausgestatteten Universitäten nützen diese auch zur Kooperation bei der Einrichtung von interuniversitären Studien. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für diese sind jedoch nur rudimentär. Es ist nicht möglich, gemeinsame Organe (Curriculakommissionen, monokratische Organe) für derartige Studien einzurichten. Möglich ist nur, ein Organ zu schaffen, das durch Personalunionen für beide Universitäten entscheidet. Bei der Durchführung der Studien kommt den Studierenden ein Wahlrecht hinsichtlich der Universität der Zulassung zu. Bei prüfungsrelevanten Fragestellungen richtet sich die Zuständigkeitsverteilung zwischen den Universitäten nach dem Curriculum und den dort vorgesehenen Prüfungen. Dies führt dazu, dass zB Studierende in einem interuniversitären Studium je nach Prüfungsuniversität eine unterschiedliche Anzahl von Prüfungsantritten haben können.  相似文献   

3.
Der Aufsatz befasst sich mit Ansatzpunkten für eine erziehungswissenschaftliche Reflexion von Organisationen mit p?dagogischen Zielsetzungen. Dazu wird die Rezeption von Organisationstheorien in der Erziehungswissenschaft kritisch rekapituliert. Die Ausführungen beziehen sich auf die Auseinandersetzung mit der Bürokratietheorie, dem Neo-Institutionalismus und der Organisationskultur. Dabei wird ein systemtheoretisches Interpretationsschema unterlegt, mit dem zweierlei beabsichtigt wird: Erstens wird argumentiert, dass der Rezeption von Organisationstheorien durch die P?dagogik implizite Hypothesen unterliegen; diese haben die Wahrnehmung auf die Frage gerichtet, inwiefern die organisationstheoretischen Angebote mit einem p?dagogischen Selbstverst?ndnis und einer p?dagogischen Semantik vereinbar sind. Darüber sind die Organisationstheorien als sich gegenseitig ausschlie?ende — wenn nicht konkurrierende — Beobachtungsmuster behandelt und viele ihrer analytischen Kapazit?ten für die Reflexion p?dagogischer Organisationen verdeckt worden. Zweitens wird auf der Basis systemtheoretischer überlegungen die Frage nach M?glichkeiten einer Integration im Sinne eines komplement?ren Arrangements der inhaltlichen Schwerpunktsetzungen der drei Organisationstheorien aufgeworfen. Damit ist beabsichtigt, Anschlusspunkte für einen einheitlichen theoretischen Zugriff auf unterschiedliche Aspekte wie bürokratische Strukturelemente, Umweltbezug und die Selbstreflexion in p?dagogischen Organisationen aufzuzeigen und mit Betrachtungen zur Struktur p?dagogischer Kommunikation in Beziehung zu setzen.  相似文献   

4.
Zusammenfassung Religion und Religiosit?t von Frauen nahmen überall in Europa einen zentralen Stellenwert für den Auf-und Ausbau der M?dchen-und Frauenbildung im 19. Jahrhundert ein. Auch in Deutschland gehen sowohl das M?dchenschulwesen wie die Lehrerinnenausbildung als auch das Ausbildungswesen für sozialp?dagogische und pflegerische Berufe zu einem nicht unerheblichen Teil auf Aktivit?ten von religi?s motivierten Frauen zurück. Die religi?sen Motive erzieherischen Handelns er?ffneten vielen Frauen im 19. Jahrhundert, die ihren Lebensentwurf nicht in Ehe und Familie sahen, eine Perspektive beruflicher T?tigkeit, die die Geschlechterordnung stützte. Gleichzeitig nutzten diese Frauen die Geschlechterordnung für die Schaffung eines weiblichen Bildungsmilieus, das in relativer Unabh?ngigkeit von einzelnen M?nnern ein aktives Berufsleben erm?glichte. Entlang konfessioneller Linien (Katholizismus, Protestantismus, Judentum und Freireligi?se) werden institutionelle und biographische Dimensionen eines bildungsgeschichtlichen Entwicklungsprozesses nachgezeichnet, der treffender mit den Begriffen „Dechristianisierung” und „Rechristianisierung” als mit dem modernisierungstheoretischen Begriff „S?kularisierung” erfasst wird.   相似文献   

5.
Der Beitrag behandelt die Frage, wie es Gemeinschaften gelingt, kulturelle Differenzen in Ritualen zu bearbeiten. Rituale werden hier verstanden als performative Inszenierungen, die nicht nur einen Rahmen für interne Integrationsprozesse bilden, in denen sich Gemeinschaften konstituieren, stabilisieren oder konfirmieren, sondern die auch einen sozialen Zusammenhang für die Integration externer Herausforderungen darstellen. An einem Beispiel aus der ethnographischen Forschung werden kulturelle Selbstbildungsprozesse als performative analysiert. Dabei erscheint aus dieser Sicht interessant, wie sich eine Familie in einem Frühstücksritual über Schule, Leistungen, Lehren und Lernen selbst wechselseitig belehrt. Eine performative Betrachtungsweise betont die Konstitution gemeinsamer Wirklichkeiten in szenischen und k?rperlichen Aufführungen, die (sprachliche) Artikulation von Rahmungen und die mimetischen, kommunikativen Wirkungsprozesse. Darüber hinaus verweist sie auf die Bedeutung von (institutionellen) Machtbeziehungen und auf die mit ihnen verbundenen habituellen Praktiken sowie auf die Bedeutung der gemeinschaftlichen Differenzerzeugung-und-bearbeitung, die auch im Ritual durchaus mit ludischen Elementen verknüpft ist.  相似文献   

6.
Durch das Universit?tsgesetz (UG) 2002 kam es zu einer Neuorganisation insoweit, als mit dem Zeitpunkt des Vollwirksamwerdens dieses Bundesgesetzes die in dessen § 6 Z 1 bis 3 angeführten Universit?ten Gesamtrechtsnachfolgerinnen der jeweiligen gleichnamigen Universit?t (einschlie?lich ihrer teilrechtsf?higen Organisationseinheiten) wurden. Nach § 136 Abs 2 UG 2002 wurden die in § 6 Z 4 bis 6 angeführten medizinischen Universit?ten Wien, Graz und Innsbruck Gesamtrechtsnachfolgerinnen der medizinischen Fakult?t der Universit?t des jeweiligen Standorts. Gem § 143 UG 2002 trat die volle Wirksamkeit dieses Bundesgesetzes mit 1.1.2004 ein, sodass zu diesem Zeitpunkt jede Universit?t im Wege der Gesamtrechtsnachfolge alle Verm?genswerte und Schulden erwarb, die bereits bisher im Rahmen der Teilrechtsf?higkeit einer Universit?t sowie deren teilrechtsf?higen Einheiten zustanden, aber auch die bis dahin im Eigentum der Republik gestandenen Verm?gensgegenst?nde, die den Universit?ten zur ausschlie?lichen Verwendung zugewiesen waren. Der Bund ist aufgrund der ?nderung der Rechtslage durch das Universit?tsgesetz 2002 nicht mehr Tr?ger der vollrechtsf?higen medizinischen Universit?t, sodass es für die Frage der Haftung des Bundes für einen ?rztlichen Kunstfehler an einer Universit?tsklinik nicht mehr dahingestellt werden kann, ob dieser aufgrund eines Vertragsverh?ltnisses oder nach Amtshaftungsrecht belangt wird. Zur Passivlegitimation des Bundes bedarf es im Anwendungsbereich der §§ 49 und 136 UG 2002 der Geltendmachung eines den Bestimmungen des Amtshaftungsgesetzes zu unterstellenden Sachverhalts.  相似文献   

7.
Theoretisch und empirisch l?sst sich ein Lebenszyklus der Bildungsfinanzierung belegen, in dem die Ertr?ge von Bildungsinvestitionen mit zunehmendem Alter tendenziell abnehmen. Dabei sind die Ertr?ge im frühkindlichen Bereich tendenziell h?her für Kinder aus sozial benachteiligten Schichten, w?hrend sie im Erwachsenenbereich tendenziell h?her sind für Personen, die bereits eine hochwertige Bildung genossen haben. Damit gibt es zwischen Gerechtigkeit und Effizienz einen Einklang in frühen Phasen und einen Widerstreit in sp?ten Phasen des Bildungslebenszyklus. Im Gegensatz zu dem von der Lebenszyklusperspektive nahe gelegten Muster sind die ?ffentlichen Bildungsinvestitionen in Deutschland im internationalen Vergleich relativ gering im frühkindlichen und Grundschulbereich und relativ hoch im Terti?rbereich. Eine Verlagerung der ?ffentlichen Bildungsausgaben aus den sp?ten in die frühen Phasen des Bildungslebenszyklus würde die deutsche Bildungsfinanzierung sowohl gerechter als auch effizienter machen.  相似文献   

8.
Der nachfolgende Beitrag analysiert das Urteil über die belgische Quotenregelung, das der Gerichtshof der Europäischen Union in der Rechtssache Bressol gefällt hat. Die Quotenregelung kann, dem Urteil zufolge, zum Schutz der öffentlichen Gesundheit gerechtfertigt werden. Die Kriterien der Erforderlichkeit, Eignung und Verhältnismäßigkeit sind auf der Grundlage der Vorgaben des Gerichtshofs, durch das Vorlagegericht zu beurteilen. Der nachfolgende Beitrag kommt zu dem Ergebnis, dass sich diese Vorgaben aus einer Mischung aus sehr strengen und diese wieder aufweichenden Maßstäben zusammensetzen, die, bei strikter Betrachtung, schwer zu erfüllen sind, offenbar aber den nationalen Gerichten einen Entscheidungsspielraum einräumen sollen, der zu einer für die betroffenen Mitgliedstaaten politisch akzeptablen Lösung führt. Das "Recht auf Bildung" nach Art 14 des Internationalen Paktes über die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte, wurde vom Gerichtshof nicht ausreichend differenziert behandelt und im Ergebnis fehlerhaft beurteilt.  相似文献   

9.
Book review     
Gegenstand der Betrachtung sind die Umerziehungsmaßnahmen an der Universität Heidelberg nach dem Zweiten Weltkrieg. Obwohl vor 1947 in der amerikanischen Besatzungszone keine offizielle Hochschulpolitik existierte, war für die Professoren dieser Universität schon im Sommer 1945 klar, daß eine Demokratisierung der Hochschulen eingeleitet werden mußte. Um sich nicht auf schlecht ausgebildete amerikanische Erziehungsoffiziere verlassen zu müssen, ergriffen sie selbst die Initiative. Zunächst sollten ihre Studenten “geistig umerzogen” und mit demokratischen Idealen vertraut gemacht werden. Anstatt aber ein Hochschulsystem nach amerikanischem Muster einzuführen, orientierten sie sich am Beispiel englischer Universitäten. Enger Kontakt zu den Studenten durch gemeinsames Essen im Kolleg, Sport, abendliche Debatten und Diskussionen sollte diese an die Demokratie heranführen. Die Reaktionen der Studenten waren Jedoch eher zurückhaltend. Viele wollten hauptsächlich ihr Studium reibungslos abschließen und standen dem neuen Angebot kritisch gegenüber. Vom Scheitern der Umerziehung in Heidelberg kann aber dennoch nicht gesprochen werden, da andere Programme, wie die Verteilung von amerikanischen Büchern und studentische Austauschprogramme wesentlich stärker zur politischen Reifung vieler Studenten beitrugen als das universitäre Angebot. Fazit: Demokratie wurde am effektivsten außerhalb des Hörsaales unterrichtet.  相似文献   

10.
Durch die Aufnahme des Doktorats in die europäische Studienarchitektur wurde ein klares Zeichen bezüglich des Stellenwerts und der Wichtigkeit des Doktorats gesetzt. Die Folge waren zahlreiche Aktivitäten auf nationaler und europäischer Ebene, die sich mit Eckpunkten zum Doktorat und der Weiterentwicklung des Doktorats auseinander setzten und die einen Einfluss auf die Gestaltung der Doktoratsstudien haben. Der folgende Beitrag soll einen kurzen Überblick über die Entwicklungen während der letzten Jahre geben.  相似文献   

11.
Die Italienische Republik hat nicht alle Ma?nahmen durchgeführt, die sich aus dem Urteil vom 26. Juni 2001 in der Rechtssache C-212/99 (Kommission/Italien) ergeben haben, und damit gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 228 EG versto?en, indem sie bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist nicht für die Anerkennung der von den ehemaligen Fremdsprachenlektoren, die sodann als muttersprachliche sprachwissenschaftliche Mitarbeiter und Experten t?tig waren, erworbenen Rechte gesorgt hat, obwohl allen inl?ndischen Arbeitnehmern eine solche Anerkennung zuteil wurde.  相似文献   

12.
Summary Based on ten years of fieldwork with a focus on macro-micro linkages from organizational ethos and structure to language behavior and roleplaying, this report centers on institutional changes that affect cognitive, social, and linguistic development of youth. Argued here is the resilience of those young people who find their way to youth-based (as distinct from youth-serving) organizations during their out-of-school lives. These organizations provide an institutional force to fill the voids left by intergenerational communication and nurturance breakdowns and an absence of meaningful work for youth in community and family life. Part 1 gives an overview of areas of interaction, work, and support that institutions fail to give in post-industrial societies and sets up the framework to view the fact that some youth create an institutional force through youth-based organizations that take over key socialization roles. Here crossage peers become their own agents to create an ecology of learning significantly different from customary agents of transmissive socialization. Part 2 answers the questions of what happens in this ecology of learning, and how learning works in youth-based organizations that place high emphasis on the real work of production and performance. Within these organizations that offer a type of liminal zone between childhood and full entry into adult life, youth take risks, play roles, and set their own rules in order to achieve a group goal of excellence in performance. Part 3 looks at language use within these organizations and addresses the means by which youth-based organizations remain dynamic and responsive to the rapidly changing dimensions of youth needs. Part 4 sets out certain changes necessary in the thinking of adults about models of socialization and their role in helping to make possible learning ecologies young people will see as effective. Part 5 pulls together the macro and micro dimensions of the findings to highlight the importance of research on the ways that rules, roles, and risks play within the work of learning.
Zusammenfassung Risiken, Regeln und Rollen. Jugendperspektiven zur Lernarbeit in der Gemeindeentwicklung Basierend auf zehn Jahren Feldforslchung mit dem Fokus auf den Makro-Mikro-Zusammenh?ngen zwischen organisationaler Struktur und dazugeh?rigem Ethos einerseits und Sprachverhalten und Rollenspiel andererseits konzentriert sich dieser Beitrag auf den institutionellen Wandel, der sich auf die kognitive, soziale und sprachliche Entwicklung der Jugend auswirkt. Auff?llig ist die Selbstbehauptungskraft derjenigen Jugendlichen, die in ihrer au?erschulischen Freizeit den Weg zu jugendzentrierten Einrichtungen finden. Diese Organisationen vermitteln eine institutionelle Macht, die die Leere der intergenerationellen Kommunikation, der Bildungsabbrüche und der fehlenden Aufgaben für Jugendliche im Familien- und Gemeindeleben füllt. Abschnitt 1 gibt zum einen einen überblick über Interaktionsbereiche, die Arbeit und Unterstützung, die Institutionen der postindustriellen Gesellschaft nicht geben, und zeigt dann auf, welche institutionelle Kraft manche Jugendliche durch Engagement in jugendzentrierten Initiativen entwickeln, denen Schlüsselfunktionen in ihrer Sozialisation zukommen. Hier werden altersgemischte Peergruppen ihre eigenen Interessenvertreter, um eigene Lernumgebungen zu schaffen, die sich signifikant von den herk?mmlichen, auf Stoffvermittlung bestehenden Ans?tzen unterscheiden. Teil 2 beantwortet die Fragen, was in diesen Lernumwelten geschieht und welch wichtigen Platz Lernen in diesen jugendzentrierten Einrichtungen mit ihrer deutlichen Betonung von ernsthafter produktorientierter Arbeit und Darstellung einnehmen. In diesen Projekten mit ihrem Angebot für den Zeitraum zwischen Kindheit und vollst?ndigem Eintritt in das Erwachsenenleben akzeptieren Jugendliche Risiken, spielen Rollen und setzen sich Regeln, um hervorragende Gruppenergebnisse, z. B. bei einer Theateraufführung, zu erreichen. Abschnitt 3 betrachtet die Sprache, die in diesen Organisationen benutzt wird, und benennt die Mittel, mit deren Hilfe jugendzentrierte Einrichtungen dynamisch bleiben und auf die raschen Wechsel der jugendlichen Bedürfnisse antworten. Teil 4 beschreibt einige notwendige ?nderungen im Denken der Erwachsenen hinsichtlich der Sozialisationsmodelle und beschreibt ihre Rolle für die effektive Gestaltung von Lernumgebungen für junge Menschen. Im fünften Abschnitt werden Forschungsergebnisse der Makro- und Mikroebene zusammengefasst, um die Wichtigkeit der Forschung zu unterstreichen, die darüber aufkl?rt, welche Rolle Regeln, Rollen und Risiken in der Lernarbeit spielen.
  相似文献   

13.
Zusammenfassung Kulturelle Vielfalt fordert nicht nur die p?dagogischen Organisationen, sondern auch deren empirische Erforschung und theoretische Konzeptionalisierung heraus. Zwei Forschungsans?tze k?nnen idealtypisch unterschieden werden: Steht im ersten Ansatz die Kultur der Organisation im Vordergrund des Interesses, begreift der zweite Ansatz Kultur nur als Konstrukt der Organisation, mit der diese bisweilen ihre eigenen Operationen legitimiert. Da beide Ans?tze dazu tendieren, entweder nur die Organisation oder nur deren Kultur zu erforschen, wird ein dritter Ansatz vorgeschlagen, der einen systematischen Zusammenhang zwischen Kultur und Organisation knüpft: Die Kulturen bzw. Milieus der Organisationsmitglieder ragen — vermittelt über das Unterleben der Organisation, den praktischen Umgang mit ihren formalen Regeln und über Entscheidungen — in die Organisation hinein, innerhalb derer zudem — in der praktischen Anwendung formaler Regeln — neue Organisationsmilieus entstehen. Dass somit Organisationen nicht nur von au?en mit kultureller Vielfalt konfrontiert werden, sondern diese auch in sich bergen, ist für die empirische Erforschung und Evaluation von hoher Bedeutung.   相似文献   

14.
Nachdem "lebenslanges Lernen" zum Modewort nicht nur der Bildungspolitiker, sondern auch der Wirtschaft geworden ist, wird die Frage gestellt, was sich hinter diesem Allerweltskonzept verbirgt und in wessen Interesse eine Politik lebenslangen Lernens liegt. Umgekehrt stellt sich die Frage, wer ein Interesse daran hat, eine Reform, die die Lerner in den Mittelpunkt stellt (oder zu stellen scheint), zu verhindern. Was müsste sich an den gegenwärtigen Verhältnissen ändern und wie müsste eine Politik aussehen, die mit lebenslangem Lernen Ernst macht? Anstelle einer akademischen Betrachtung darüber, warum die Stolpersteine auf dem Weg zu einer Lerngesellschaft zu zahlreich und unüberwindbar sind, werden einige Bausteine für ein bildungspolitisches Programm in der Hoffnung formuliert, zumindest eine der politischen Parteien möge diese aufgreifen und zum Teil ihres Wahl- bzw Regierungsprogramms machen.  相似文献   

15.
In der jüngeren Vergangenheit wurde wiederholt auf eine bislang wenig beachtete Form der ?ffnung des gegliederten Schulsystems hingewiesen: Die Entkopplung von Schulart und Schulabschluss, d.h. die M?glichkeit, Schulabschlüsse unabh?ngig von der besuchten Schulart zu erwerben. So kann die mittlere Reife in einigen Bundesl?ndern nicht nur an Realschulen, sondern auch an Hauptschulen erworben werden. Allerdings liegen bisher kaum Erkenntnisse dazu vor, inwieweit die Anschlussf?higkeit von gleichnamigen, aber an unterschiedlichen Schularten erworbenen Schulabschlüssen an den Ausbildungsmarkt variiert. Im vorliegenden Beitrag wird diese Frage für die Bundesl?nder Nordrhein-Westfalen und Bayern überprüft. Genutzt werden die Daten der jeweiligen Landes?mter für Statistik zu den Eingangsklassen der Teilzeit-Berufsschulen (Schuljahr 2004/2005). Die Befunde weisen auf eine schulartbezogene Hierarchisierung der mit den mittleren Abschlüssen verbundenen Ausbildungschancen hin. Damit ist fragwürdig, ob die Entkopplung von Schulart und Schulabschluss einen substanziellen Beitrag zur ?ffnung des gegliederten Schulsystems zu leisten vermag.  相似文献   

16.
Die ?sterreichischen Universit?ten und Fachhochschulen sind gesetzlich dazu aufgefordert, interne Qualit?tssicherungsprozesse und -systeme zu entwickeln. Der Grundsatz der Erstverantwortlichkeit der Hochschulen für die Sicherung von Qualit?t in Lehre, Forschung und Organisation tr?gt der Hochschulautonomie Rechnung, und er kommt durch die im Zuge des Bologna-Prozesses vereinbarten Europ?ischen Standards der Qualit?tssicherung zum Ausdruck. Als Qualit?tssicherungsagentur für den gesamten Hochschulbereich in ?sterreich bietet die AQA Universit?ten und Fachhochschulen externe Begleitung, vermittelt unabh?ngige Expertise und führt Evaluierungen durch. Die AQA hat ihre Leistungen und Verfahren auf Grundlage europ?ischer Standards der externen Qualit?tssicherung für Universit?ten und Fachhochschulen entwickelt. Die Verfahren der AQA stellen die hochschulinterne Qualit?tskultur in den Mittelpunkt: Basierend auf den Erfahrungen mit externen Evaluierungsverfahren und des Hochschulvergleichen, welche die AQA seit 2004 durchgeführt hat, implementiert die Agentur nun ein Verfahren, welches das hochschulinterne Qualit?tsmanagement st?rken soll und den Hochschulen l?ngerfristig eine Zertifizierung ihres Qualit?tsmanagements bietet. Die AQA stellt hierfür die Expertise internationaler Expertinnen und Experten zu Themen des Hochschulmanagements bereit und nutzt Kooperationen mit anderen Qualit?tssicherungsagenturen. Auf l?ngere Sicht k?nnte ein prozessorientiertes "Quality Audit"-Verfahren eine Referenz der externen Qualit?tssicherung für den gesamten ?sterreichischen Hochschulbereich darstellen.  相似文献   

17.
Seit der Periode 2010–2012 verpflichten die Leistungsvereinbarungen zwischen den Universitäten und dem Bund, die Universitäten Personalstrukturpläne zu erstellen. Personalstrukturpläne sind in erster Linie interne Instrumente zur strategischen Personalentwicklung. Sie sind teils komplementär und teils konkretisierend zu den Entwicklungs- und Organisationsplänen der jeweiligen Universitäten. Extern dienen sie dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung als Informationsressource. Der Beitrag untersucht die rechtliche Stellung des Personalstrukturplans im System des Universitätsgesetzes 2002.  相似文献   

18.
Eine Lehrt?tigkeit, die ein in einem Mitgliedstaat Steuerpflichtiger im Dienst einer juristischen Person des ?ffentlichen Rechts wie einer Universit?t ausübt, die sich in einem anderen Mitgliedstaat befindet, f?llt auch dann in den Anwendungsbereich von Art 49 EG, wenn die T?tigkeit nebenberuflich und quasi ehrenamtlich ausgeübt wird. Ausschlaggebend dafür, dass eine T?tigkeit in den Anwendungsbereich der Vertragsbestimmungen über die Dienstleistungsfreiheit f?llt, ist n?mlich ihr wirtschaftlicher Charakter, dh, dass sie nicht ohne Gegenleistung erbracht werden darf. Dagegen ist insoweit nicht erforderlich, dass der Dienstleistungserbringer mit Gewinnerzielungsabsicht handelt. Au?erdem f?llt die erbrachte Dienstleistung nicht dadurch aus dem Anwendungsbereich von Art 49 EG heraus, dass eine entgeltliche Lehrt?tigkeit im Auftrag einer Universit?t, also einer juristischen Person des ?ffentlichen Rechts, ausgeübt wird, denn die private Lehrt?tigkeit an einer Universit?t f?llt nicht in den Anwendungsbereich der Ausnahmeregelung des Art 45 Abs 1 EG iVm Art 50 EG, da diese Ausnahmeregelung auf T?tigkeiten beschr?nkt ist, die als solche eine unmittelbare und spezifische Teilnahme an der Ausübung ?ffentlicher Gewalt darstellen. Die Beschr?nkung der Dienstleistungsfreiheit, die darin liegt, dass nach einer nationalen Regelung nur das Entgelt, das im Inland ans?ssige Universit?ten, die juristische Personen des ?ffentlichen Rechts sind, als Gegenleistung für eine nebenberufliche Lehrt?tigkeit zahlen, von der Einkommensteuer befreit ist, w?hrend diese Befreiung versagt wird, wenn ein solches Entgelt von einer in einem anderen Mitgliedstaat ans?ssigen Universit?t gezahlt wird, ist nicht durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt. Eine solche Regelung, die gleicherma?en für die T?tigkeiten von In- und Ausl?ndern bei inl?ndischen juristischen Personen des ?ffentlichen Rechts gilt, führt n?mlich dazu, dass diejenigen Dienstleistungen, die Empf?ngern in anderen Mitgliedstaaten erbracht werden, ungünstiger behandelt werden als die im Inland erbrachten Dienstleistungen. Diese Beschr?nkung der Dienstleistungsfreiheit kann nicht durch die F?rderung von Bildung, Forschung und Entwicklung gerechtfertigt sein, da sie die M?glichkeit nebenberuflich t?tiger Lehrkr?fte beeintr?chtigt, den Ort der Erbringung ihrer Dienstleistungen innerhalb der Gemeinschaft frei zu w?hlen, ohne dass nachgewiesen worden w?re, dass es, um das geltend gemachte Ziel der F?rderung des Bildungswesens zu erreichen, erforderlich ist, die im Ausgangsverfahren in Rede stehende Steuerbefreiung allein den Steuerpflichtigen vorzubehalten, die eine nebenberufliche Lehrt?tigkeit an Universit?ten im Inland ausüben. Auch kann diese Beschr?nkung nicht mit der Notwendigkeit gerechtfertigt werden, die Koh?renz des Steuersystems zu wahren, da ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Steuerbefreiung der von inl?ndischen Universit?ten gezahlten Aufwandsentsch?digungen und einem Ausgleich dieses Vorteils durch eine bestimmte steuerliche Belastung steuersystematisch gesehen nicht vorliegt. Ferner ist der Umstand, dass die Mitgliedstaaten selbst für die Gestaltung ihres Bildungssystems zust?ndig sind, nicht geeignet, die besagte Regelung, nach der eine Steuerbefreiung denjenigen Steuerpflichtigen vorbehalten ist, die im Dienst oder Auftrag inl?ndischer ?ffentlicher Universit?ten t?tig sind, mit dem Gemeinschaftsrecht in Einklang zu bringen. Diese Regelung ist keine Ma?nahme, die die Lehrinhalte oder die Gestaltung des Bildungssystems betrifft, sondern eine steuerliche Ma?nahme allgemeiner Natur, die eine Steuervergünstigung gew?hrt, wenn ein Einzelner zum Wohl des Gemeinwesens t?tig wird. Eine solche Regelung bliebe, selbst wenn sie eine mit der Gestaltung des Bildungssystems verbundene Ma?nahme w?re, gleichwohl mit dem EG-Vertrag unvereinbar, da sie die Entscheidungsfreiheit nebenberuflich t?tiger Lehrkr?fte in Bezug auf den Ort der Erbringung ihrer Dienstleistungen beeintr?chtigt.  相似文献   

19.
Heinrich Roth, der 1906 in Gerstetten (Württemberg) geboren wurde und 1983 in Göttingen (Niedersachsen) starb, versuchte sowohl während seiner Tätigkeit an der Hochschule für Internationale Pädagogische Forschung in Frankfurt (1955‐1961) als auch an der Georg‐August‐Universität in Göttingen (1961‐1971), Erziehung und Erziehungswissenschaft zu verändern. Schon 1951 schrieb er: “Ich halte die Auseinandersetzung der konservativeren europäischen Pädagogik mit der fortschrittlicheren amerikanischen für eine dringende und fruchtbare Aufgabe.” Es ging ihm vor allem darum, die Rückkehr zu Befehlsautorität und Untertanengesinnung zu verhindern. Sein Interesse an Amerika und seiner wissenschaftlichen Literatur war vor allem politisch motiviert, denn er wollte das Wiederentstehen jener faschistischen Entwicklungen verhindern helfen, von denen auch er und seine Publikationen vor 1945 beeinflußt worden waren. Deshalb betrieb er im Zusammenhang mit Curriculum‐, Schul‐ und Hochschulreform die Adaption der amerikanischen pädagogischen Theorie (einschließlich Psychologie, Soziologie, Kulturanthropologie und Psychoanalyse).  相似文献   

20.
In Abkehr von ihrer Einrichtung als auf demokratischer Partizipation basie- render Bundesdienststellen, nach UOG, wurden die staatlichen Universitäten ab dem UOG 1993 zunehmend in Richtung eigenverantwortlicher "Bildungsbetriebe" umge- baut. Diese auf Deregulierung und Dezentralisierung universitärer Handlungspara- meter abstellende Entwicklung fand ihren vorläufigen Höhepunkt in der Umwandlung der Universitäten in vollrechtsfähige juristische Personen, durch das UG (2002). Die aufrechte Funktion des Staates als Erhalter und insb Financier der Universitäten hat zu einem auf universitäre Leistung und Verantwortung gegründeten Beziehungs- system zwischen Staat, Gesellschaft und Universitäten geführt, das auch mit Rechts- unsicherheiten und Friktionen behaftet ist. Der bisher letzte Schritt in Richtung des intendierten umfassenden "Kulturwandels" der Universitäten wurde mit dem Universitätsrechts-Änderungsgesetz 2009 getan, das eine umfassende Novellierung der bisher geltenden Rechtslage beinhaltet.  相似文献   

设为首页 | 免责声明 | 关于勤云 | 加入收藏

Copyright©北京勤云科技发展有限公司  京ICP备09084417号