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丁玉环 《教学月刊(中学下旬版)》2003,(11):10-12
[教学目标] 知识方面:掌握意识反作用的含义,物质和意识的辩证关系.列举社会生活中的实例,比较不同的意识对事物的发展具有不同的反作用.运用意识对客观事物具有反作用的原理,结合我国现代化建设的实际,说明社会主义精神文明建设的意义. 相似文献
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近年来国内外对语境的研究很多,但关于话语对语境的反作用研究相对较少。文章运用例证分析的方法,初步探讨了话语对语境的反作用问题。 相似文献
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通行的哲学原理教科书有关“意识能动性”的论述存在一些混乱和不确之处,似应重新审视: (一)“能动性”与“反作用”相混。反作用伴生于作用,与能动性并无必然联系。能动性是作用与反作用在特定条件下表现出来的特性,而不是作用和反作用本身。具体地说,它是人同客观世界的关系中表现出来的“人的特性”,即“主体的能动性”。(二)“能动 相似文献
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[教学目标] 知识方面:掌握意识反作用的含义,物质和意识的辩证关系。列举社会生活中的实例,比较不同的意识对事物的发展具有不同的反作用。运用意识对客观事物具有反作用的原理,结合我国现代化建设的实际,说明社会主义精神文明建设的意义。能力方面:培养学生的阅读能力、比较能力、概括能力。觉悟方面:提高学生参加社会主义精神文明建设的自觉性。[教学重点] 不同的意识对客观事物的发展起着不同的反作用。[教学难点] 意识对客观事物的反作用的基本含义。[教学过程] (导入新课)师:《走进新时代》这首歌曲,同学们都听过吧,备课参… 相似文献
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周蔭祖 《青海师范大学学报(哲学社会科学版)》1982,(2)
在物质与意识、生产力与生产关系、经济基础与上层建筑这三对矛盾中,有些同志主张后者对前者能在“一定条件”下起“决定作用”(简称“反作用决定”),并提出了几个典型的论据。笔者认为,“巨大的反作用”不等于“决定的反作用”,主张“只有一个决定作 相似文献
9.
徐荣仁 《昆明师范高等专科学校学报》1990,(3)
本文从理论和实践的需要出发,对生产关系反作用的方式和途径作了一定的探索。文章指出:生产关系对生产力的反作用不仅有直接的方式,还有间接的方式;生产关系又是通过对生产力内部要素的作用途径,促进或阻碍生产力的发展。自觉地运用生产关系的反作用原理,改革和完善社会主义生产关系,促进生产力的发展,在当前有着十分重要的意义。 相似文献
10.
杨年昌 《中学政治教学参考》1997,(10)
哲学概念关系例释○杨年昌○一、意识反作用与人的主观能动性1.区别:①定义不同。意识反作用,即意识对客观事物的反作用,指在实践活动中,意识总是指挥着人们使用一种物质的东西去作用于另一种物质的东西,从而引起物质具体形态的变化;而人的主观能动性,也叫人的自... 相似文献
11.
[2 0 0 3年天津文 (1 9) ] 已知数列{an}满足a1=1 ,an=3 n -1 an-1(n≥ 2 ) ,求an=?解 :由已知an-an -1=3 n -1,故an=(an-an-1) (an -1-an -2 ) … (a2 -a1) a1=3 n-1 3 n -2 … 3 1 =3 n-12 .变式 1 )已知数列 {an}满足a1=1 ,an=3(n -1 ) an -1(n≥ 2 ) ,求an=?解 :由已知an-an -1=3 (n -1 ) ,故an=(an-an -1) (an-1-an-2 ) … (a2 -a1) a1=3 (n -1 ) 3 (n -2 ) … 3 (2 -1 ) 1=3n(n -1 )2 1 =3n2 -3n 22 .变式 2 )已知数列 {an}满足a1=1 ,an=3 -1-2an -1(n≥ 2 ) ,求an=?解 :由已知 {an}满足a1=1 ,an=3 -1-… 相似文献
12.
李富明 《廊坊师范学院学报》2003,19(1):113-115
整体素质教育是社会发展和大学生成长成才的必然要求,实施整体素质教育要以思想政治素质教育、道德素质教育、人素质教育、心理素质教育、创新精神教育、竞争和合作精神教育及科学思维教育等为基本内容,要遵循方向性、思想性、自主性、创新性、开放性等原则。 相似文献
13.
Bernd-Christian Funk 《Zeitschrift für Hochschulrecht, Hochschulmanagement und Hochschulpolitik: zfhr》2007,6(1):4-7
Pr?sident/Pr?sidentin, Vizepr?sident/Vizepr?sidentin und die beiden Sekret?re/Sekret?rinnen bilden das Pr?sidium der ?sterreichischen
Akademie der Wissenschaften. Ihre Wahl bedarf der Best?tigung durch den Bundespr?sidenten. Der Wahlvorgang ist durch die Satzung
und die Gesch?ftsordnung der Akademie geregelt. Unklarheiten im Gefüge der Wahlrechtsbestimmungen k?nnen die Operabilit?t
beeintr?chtigen und Anschlusskonflikte über die Gültigkeit von Wahlen zur Folge haben. Die Best?tigung durch den Bundespr?sidenten
hat keine Kontrollfunktion. Sie ist ein symbolischer Rest ehemaliger monarchischer Interventionsvorbehalte. Heute unterstreicht
sie den hohen Stellenwert und das Ansehen, das die Akademie der Wissenschaften und ihre Autonomie haben. Die Folgen einer
fehlerhaften Wahl werden durch die Best?tigung des Bundespr?sidenten nicht geheilt. 相似文献
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Die Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsvertr?ge vom 18. M?rz 1999 im Anhang der Richtlinie 1999/70/EG des Rates vom
28. Juni 1999 zu der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsvertr?ge ist dahin auszulegen, dass sie einer
nationalen Regelung, die bei missbr?uchlicher Inanspruchnahme aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsvertr?ge oder -verh?ltnisse
durch einen Arbeitgeber des ?ffentlichen Sektors ausschlie?t, dass diese in unbefristete Arbeitsvertr?ge oder -verh?ltnisse
umgewandelt werden, w?hrend eine solche Umwandlung bei Arbeitsvertr?gen oder -verh?ltnissen mit einem Arbeitgeber des Privatsektors
vorgesehen ist, grunds?tzlich nicht entgegensteht, sofern diese Regelung eine andere wirksame Ma?nahme enth?lt, um die missbr?uchliche
Inanspruchnahme aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsvertr?ge durch einen Arbeitgeber des ?ffentlichen Sektors zu verhindern
und gegebenenfalls zu ahnden. 相似文献
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以软科公布的2019年世界大学学术排名与世界一流学科排名为依据,对世界一流大学拥有的世界一流学科数量以及世界一流学科在各大学和各学科领域的分布情况进行统计。统计表明:世界一流大学通常在多个学科领域拥有较多的世界一流学科;世界一流学科也大多分布在世界一流大学中。近年来,我国高校无论在世界大学学术排行榜上,还是在世界一流学科排行榜上都取得了显著进步。整体上,我国拥有世界一流学科的高校较多,世界一流大学较少;我国的世界一流大学拥有的世界一流学科在数量上有一定优势,但学科领域的分布不均衡,世界一流学科主要集中在工学领域。“双一流”建设后续进程中应适当调整一流大学建设与一流学科建设的关系,强化学科发展的均衡性,从重点关注一流学科“点”的建设到更加关注大学的综合能力建设。 相似文献
16.
Schwar 《Zeitschrift für Hochschulrecht, Hochschulmanagement und Hochschulpolitik: zfhr》2008,7(6):177
Eine Lehrt?tigkeit, die ein in einem Mitgliedstaat Steuerpflichtiger im Dienst einer juristischen Person des ?ffentlichen
Rechts wie einer Universit?t ausübt, die sich in einem anderen Mitgliedstaat befindet, f?llt auch dann in den Anwendungsbereich
von Art 49 EG, wenn die T?tigkeit nebenberuflich und quasi ehrenamtlich ausgeübt wird. Ausschlaggebend dafür, dass eine T?tigkeit
in den Anwendungsbereich der Vertragsbestimmungen über die Dienstleistungsfreiheit f?llt, ist n?mlich ihr wirtschaftlicher
Charakter, dh, dass sie nicht ohne Gegenleistung erbracht werden darf. Dagegen ist insoweit nicht erforderlich, dass der Dienstleistungserbringer
mit Gewinnerzielungsabsicht handelt. Au?erdem f?llt die erbrachte Dienstleistung nicht dadurch aus dem Anwendungsbereich von
Art 49 EG heraus, dass eine entgeltliche Lehrt?tigkeit im Auftrag einer Universit?t, also einer juristischen Person des ?ffentlichen
Rechts, ausgeübt wird, denn die private Lehrt?tigkeit an einer Universit?t f?llt nicht in den Anwendungsbereich der Ausnahmeregelung
des Art 45 Abs 1 EG iVm Art 50 EG, da diese Ausnahmeregelung auf T?tigkeiten beschr?nkt ist, die als solche eine unmittelbare
und spezifische Teilnahme an der Ausübung ?ffentlicher Gewalt darstellen. Die Beschr?nkung der Dienstleistungsfreiheit, die
darin liegt, dass nach einer nationalen Regelung nur das Entgelt, das im Inland ans?ssige Universit?ten, die juristische Personen
des ?ffentlichen Rechts sind, als Gegenleistung für eine nebenberufliche Lehrt?tigkeit zahlen, von der Einkommensteuer befreit
ist, w?hrend diese Befreiung versagt wird, wenn ein solches Entgelt von einer in einem anderen Mitgliedstaat ans?ssigen Universit?t
gezahlt wird, ist nicht durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt. Eine solche Regelung, die gleicherma?en
für die T?tigkeiten von In- und Ausl?ndern bei inl?ndischen juristischen Personen des ?ffentlichen Rechts gilt, führt n?mlich
dazu, dass diejenigen Dienstleistungen, die Empf?ngern in anderen Mitgliedstaaten erbracht werden, ungünstiger behandelt werden
als die im Inland erbrachten Dienstleistungen. Diese Beschr?nkung der Dienstleistungsfreiheit kann nicht durch die F?rderung
von Bildung, Forschung und Entwicklung gerechtfertigt sein, da sie die M?glichkeit nebenberuflich t?tiger Lehrkr?fte beeintr?chtigt,
den Ort der Erbringung ihrer Dienstleistungen innerhalb der Gemeinschaft frei zu w?hlen, ohne dass nachgewiesen worden w?re,
dass es, um das geltend gemachte Ziel der F?rderung des Bildungswesens zu erreichen, erforderlich ist, die im Ausgangsverfahren
in Rede stehende Steuerbefreiung allein den Steuerpflichtigen vorzubehalten, die eine nebenberufliche Lehrt?tigkeit an Universit?ten
im Inland ausüben. Auch kann diese Beschr?nkung nicht mit der Notwendigkeit gerechtfertigt werden, die Koh?renz des Steuersystems
zu wahren, da ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Steuerbefreiung der von inl?ndischen Universit?ten gezahlten Aufwandsentsch?digungen
und einem Ausgleich dieses Vorteils durch eine bestimmte steuerliche Belastung steuersystematisch gesehen nicht vorliegt.
Ferner ist der Umstand, dass die Mitgliedstaaten selbst für die Gestaltung ihres Bildungssystems zust?ndig sind, nicht geeignet,
die besagte Regelung, nach der eine Steuerbefreiung denjenigen Steuerpflichtigen vorbehalten ist, die im Dienst oder Auftrag
inl?ndischer ?ffentlicher Universit?ten t?tig sind, mit dem Gemeinschaftsrecht in Einklang zu bringen. Diese Regelung ist
keine Ma?nahme, die die Lehrinhalte oder die Gestaltung des Bildungssystems betrifft, sondern eine steuerliche Ma?nahme allgemeiner
Natur, die eine Steuervergünstigung gew?hrt, wenn ein Einzelner zum Wohl des Gemeinwesens t?tig wird. Eine solche Regelung
bliebe, selbst wenn sie eine mit der Gestaltung des Bildungssystems verbundene Ma?nahme w?re, gleichwohl mit dem EG-Vertrag
unvereinbar, da sie die Entscheidungsfreiheit nebenberuflich t?tiger Lehrkr?fte in Bezug auf den Ort der Erbringung ihrer
Dienstleistungen beeintr?chtigt. 相似文献
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Anke Hanft Alexander Kohler 《Zeitschrift für Hochschulrecht, Hochschulmanagement und Hochschulpolitik: zfhr》2007,6(3):83-93
Die ?sterreichischen Universit?ten und Fachhochschulen sind gesetzlich dazu aufgefordert, interne Qualit?tssicherungsprozesse
und -systeme zu entwickeln. Der Grundsatz der Erstverantwortlichkeit der Hochschulen für die Sicherung von Qualit?t in Lehre,
Forschung und Organisation tr?gt der Hochschulautonomie Rechnung, und er kommt durch die im Zuge des Bologna-Prozesses vereinbarten
Europ?ischen Standards der Qualit?tssicherung zum Ausdruck. Als Qualit?tssicherungsagentur für den gesamten Hochschulbereich
in ?sterreich bietet die AQA Universit?ten und Fachhochschulen externe Begleitung, vermittelt unabh?ngige Expertise und führt
Evaluierungen durch. Die AQA hat ihre Leistungen und Verfahren auf Grundlage europ?ischer Standards der externen Qualit?tssicherung
für Universit?ten und Fachhochschulen entwickelt. Die Verfahren der AQA stellen die hochschulinterne Qualit?tskultur in den
Mittelpunkt: Basierend auf den Erfahrungen mit externen Evaluierungsverfahren und des Hochschulvergleichen, welche die AQA
seit 2004 durchgeführt hat, implementiert die Agentur nun ein Verfahren, welches das hochschulinterne Qualit?tsmanagement
st?rken soll und den Hochschulen l?ngerfristig eine Zertifizierung ihres Qualit?tsmanagements bietet. Die AQA stellt hierfür
die Expertise internationaler Expertinnen und Experten zu Themen des Hochschulmanagements bereit und nutzt Kooperationen mit
anderen Qualit?tssicherungsagenturen. Auf l?ngere Sicht k?nnte ein prozessorientiertes "Quality Audit"-Verfahren eine Referenz
der externen Qualit?tssicherung für den gesamten ?sterreichischen Hochschulbereich darstellen. 相似文献
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分析了4个微卫星DNA标记IDVGA-27,IDVGA-2,IDVGA-46及TGLA-44,在哈萨克牛中的多态分布及与部分生长性状间的关系.结果表明,4个标记的等位基因数分别为8、7、8和7,多态信息含量值分别为0.8234、0.8204、0.8473和0.8255.IDVGA--2、IDVGA-46、TGLA-44各位点的等位基因与额宽、头长、体高、臀端高、体长等不同生长性状间存在着显著相关性.初步探讨了微卫星标记作为哈萨克牛生长性状遗传标记的可能性,为生长性状标记辅助选择提供依据. 相似文献
19.
Susan Kiragu 《Sex education》2013,13(5):585-596
Based on oral history accounts elicited from 25 G?k?y? elders in Kenya, this paper describes a non-penetrative sexual practice, ngweko, permitted for the sake of pleasure and sexual release among circumcised and unmarried young people in the G?k?y? community. Lessons that can be learned from the pre-colonial G?k?y? sexuality culture are identified, and possible implications for contemporary sexuality education explored. 相似文献
20.
Schwar 《Zeitschrift für Hochschulrecht, Hochschulmanagement und Hochschulpolitik: zfhr》2008,7(6):178-180
Durch das Universit?tsgesetz (UG) 2002 kam es zu einer Neuorganisation insoweit, als mit dem Zeitpunkt des Vollwirksamwerdens
dieses Bundesgesetzes die in dessen § 6 Z 1 bis 3 angeführten Universit?ten Gesamtrechtsnachfolgerinnen der jeweiligen gleichnamigen
Universit?t (einschlie?lich ihrer teilrechtsf?higen Organisationseinheiten) wurden. Nach § 136 Abs 2 UG 2002 wurden die in
§ 6 Z 4 bis 6 angeführten medizinischen Universit?ten Wien, Graz und Innsbruck Gesamtrechtsnachfolgerinnen der medizinischen
Fakult?t der Universit?t des jeweiligen Standorts. Gem § 143 UG 2002 trat die volle Wirksamkeit dieses Bundesgesetzes mit
1.1.2004 ein, sodass zu diesem Zeitpunkt jede Universit?t im Wege der Gesamtrechtsnachfolge alle Verm?genswerte und Schulden
erwarb, die bereits bisher im Rahmen der Teilrechtsf?higkeit einer Universit?t sowie deren teilrechtsf?higen Einheiten zustanden,
aber auch die bis dahin im Eigentum der Republik gestandenen Verm?gensgegenst?nde, die den Universit?ten zur ausschlie?lichen
Verwendung zugewiesen waren. Der Bund ist aufgrund der ?nderung der Rechtslage durch das Universit?tsgesetz 2002 nicht mehr
Tr?ger der vollrechtsf?higen medizinischen Universit?t, sodass es für die Frage der Haftung des Bundes für einen ?rztlichen
Kunstfehler an einer Universit?tsklinik nicht mehr dahingestellt werden kann, ob dieser aufgrund eines Vertragsverh?ltnisses
oder nach Amtshaftungsrecht belangt wird. Zur Passivlegitimation des Bundes bedarf es im Anwendungsbereich der §§ 49 und 136
UG 2002 der Geltendmachung eines den Bestimmungen des Amtshaftungsgesetzes zu unterstellenden Sachverhalts. 相似文献