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21.
马琳、陈圮作为当今世界最优秀的男子乒乓球运动员,他们在技术上也各有特点,互为补充。本文试图通过对马琳、陈圮在第49届世乒赛马琳、陈圮男双半决赛、决赛中发球抢攻、接发球抢攻、相持段的技术特点进行了分析,找出其优点和不足,期望以后中国乒乓球双打技术提供一定的理论参考依据。  相似文献   
22.
以世乒赛男单8强为研究对象,从身体形态、年龄、打法类型、技术特征等角度对当今世界男单的形势进行综合分析,旨在为我们全面、客观地认识当今男子乒坛的实力格局、发展趋势提供参考。  相似文献   
23.
《拍卖第四十九批》的后现代性解读   总被引:2,自引:0,他引:2  
《拍卖第四十九批》讲述了女主人公奥狄芭.马斯太太执行一大笔遗产的故事。小说实验性运用了多种后现代主义创作方法。"追寻"母题戏仿表现了当代人在危机当中精神无助,丧失自我。玩弄语言游戏,构筑墒的世界体现了作者对语言的大胆实验和独创性。熵的世界与人的异化为读者构筑了的熵般异化世界。  相似文献   
24.
Eine Lehrt?tigkeit, die ein in einem Mitgliedstaat Steuerpflichtiger im Dienst einer juristischen Person des ?ffentlichen Rechts wie einer Universit?t ausübt, die sich in einem anderen Mitgliedstaat befindet, f?llt auch dann in den Anwendungsbereich von Art 49 EG, wenn die T?tigkeit nebenberuflich und quasi ehrenamtlich ausgeübt wird. Ausschlaggebend dafür, dass eine T?tigkeit in den Anwendungsbereich der Vertragsbestimmungen über die Dienstleistungsfreiheit f?llt, ist n?mlich ihr wirtschaftlicher Charakter, dh, dass sie nicht ohne Gegenleistung erbracht werden darf. Dagegen ist insoweit nicht erforderlich, dass der Dienstleistungserbringer mit Gewinnerzielungsabsicht handelt. Au?erdem f?llt die erbrachte Dienstleistung nicht dadurch aus dem Anwendungsbereich von Art 49 EG heraus, dass eine entgeltliche Lehrt?tigkeit im Auftrag einer Universit?t, also einer juristischen Person des ?ffentlichen Rechts, ausgeübt wird, denn die private Lehrt?tigkeit an einer Universit?t f?llt nicht in den Anwendungsbereich der Ausnahmeregelung des Art 45 Abs 1 EG iVm Art 50 EG, da diese Ausnahmeregelung auf T?tigkeiten beschr?nkt ist, die als solche eine unmittelbare und spezifische Teilnahme an der Ausübung ?ffentlicher Gewalt darstellen. Die Beschr?nkung der Dienstleistungsfreiheit, die darin liegt, dass nach einer nationalen Regelung nur das Entgelt, das im Inland ans?ssige Universit?ten, die juristische Personen des ?ffentlichen Rechts sind, als Gegenleistung für eine nebenberufliche Lehrt?tigkeit zahlen, von der Einkommensteuer befreit ist, w?hrend diese Befreiung versagt wird, wenn ein solches Entgelt von einer in einem anderen Mitgliedstaat ans?ssigen Universit?t gezahlt wird, ist nicht durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt. Eine solche Regelung, die gleicherma?en für die T?tigkeiten von In- und Ausl?ndern bei inl?ndischen juristischen Personen des ?ffentlichen Rechts gilt, führt n?mlich dazu, dass diejenigen Dienstleistungen, die Empf?ngern in anderen Mitgliedstaaten erbracht werden, ungünstiger behandelt werden als die im Inland erbrachten Dienstleistungen. Diese Beschr?nkung der Dienstleistungsfreiheit kann nicht durch die F?rderung von Bildung, Forschung und Entwicklung gerechtfertigt sein, da sie die M?glichkeit nebenberuflich t?tiger Lehrkr?fte beeintr?chtigt, den Ort der Erbringung ihrer Dienstleistungen innerhalb der Gemeinschaft frei zu w?hlen, ohne dass nachgewiesen worden w?re, dass es, um das geltend gemachte Ziel der F?rderung des Bildungswesens zu erreichen, erforderlich ist, die im Ausgangsverfahren in Rede stehende Steuerbefreiung allein den Steuerpflichtigen vorzubehalten, die eine nebenberufliche Lehrt?tigkeit an Universit?ten im Inland ausüben. Auch kann diese Beschr?nkung nicht mit der Notwendigkeit gerechtfertigt werden, die Koh?renz des Steuersystems zu wahren, da ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Steuerbefreiung der von inl?ndischen Universit?ten gezahlten Aufwandsentsch?digungen und einem Ausgleich dieses Vorteils durch eine bestimmte steuerliche Belastung steuersystematisch gesehen nicht vorliegt. Ferner ist der Umstand, dass die Mitgliedstaaten selbst für die Gestaltung ihres Bildungssystems zust?ndig sind, nicht geeignet, die besagte Regelung, nach der eine Steuerbefreiung denjenigen Steuerpflichtigen vorbehalten ist, die im Dienst oder Auftrag inl?ndischer ?ffentlicher Universit?ten t?tig sind, mit dem Gemeinschaftsrecht in Einklang zu bringen. Diese Regelung ist keine Ma?nahme, die die Lehrinhalte oder die Gestaltung des Bildungssystems betrifft, sondern eine steuerliche Ma?nahme allgemeiner Natur, die eine Steuervergünstigung gew?hrt, wenn ein Einzelner zum Wohl des Gemeinwesens t?tig wird. Eine solche Regelung bliebe, selbst wenn sie eine mit der Gestaltung des Bildungssystems verbundene Ma?nahme w?re, gleichwohl mit dem EG-Vertrag unvereinbar, da sie die Entscheidungsfreiheit nebenberuflich t?tiger Lehrkr?fte in Bezug auf den Ort der Erbringung ihrer Dienstleistungen beeintr?chtigt.  相似文献   
25.
陈英  刘海昌 《科技广场》2007,(5):156-158
在分析ADSP-TS101S和AT49BV322AT的基础上,提出了利用FLASH实现多ADSP-TS101S程序加载的方案,详细论述了此方案的操作方法,并给出了相应的程序。实验和测试证明了提出方案的可行性。  相似文献   
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