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Novak 《Zeitschrift für Hochschulrecht, Hochschulmanagement und Hochschulpolitik: zfhr》2009,8(1):30-31
Der Wegfall einer Berufungsm?glichkeit, mangels entsprechender übergangsbestimmungen, beseitigt nicht den Anspruch auf bescheidf?rmige
Erledigung. Aus den Aufsichtregelungen des UG 2002 ist abzuleiten, dass der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung
sachlich in Betracht kommende Oberbeh?rde gegenüber den Organen der Universit?t ist. 相似文献
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Anna Gamper 《Zeitschrift für Hochschulrecht, Hochschulmanagement und Hochschulpolitik: zfhr》2009,8(1):2-10
In Zusammenhang mit wissenschaftlichen Arbeiten ist immer wieder von so genannten "Selbstplagiaten" die Rede, womit die Wiederverwertung eigener Arbeiten ohne Hinweis auf die Originalarbeit gemeint ist. Der folgende Beitrag beleuchtet das Thema des "Selbstplagiats" unter dem Blickwinkel des Universitätsgesetzes 2002 sowie der einschlägigen Standards zur Sicherung der "guten wissenschaftlichen Praxis". Dabei wird untersucht, unter welchen Voraussetzungen überhaupt von einem "Selbstplagiat" gesprochen werden kann und ob dieses rechtlich pönalisiert ist. 相似文献
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侯晓丹 《安顺师范高等专科学校学报》2009,11(6):87-91
阐释多媒体计算机技术的含义及其运用于教学的优越性;通过与传统教学法的比较,分析多媒体教学法在化学教学中的优势;指出多媒体应用于课堂教学的现状及遇到的问题,并探讨解决这些问题的原则、方法;最后以PowerPoint为例,结合课件制作实例,总结多媒体化学课件设计与制作的经验、应用策略。 相似文献
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PowerPoint是目前较完善的演示软件制作工具之一,它以其强大的功能,能够制作出集文字、图形、图象、声音以及视频剪辑等多媒体对象于一体的演示文稿,是目前进行多媒体教学的主要形式之一。电子演示文稿不仅要包含教学内容,而且要体现教学思想和教学方法的设计,同时丰富的版面设计会直接影响教学效果。本文详细介绍了在使用“PowcrPoint”制作动态电子讲稿过程中一些技巧的实现方法。 相似文献
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多媒体课件是现代教育教学中的重要手段之一,而Flash在相关课件制作中的应用则是一个新兴的制作方法。本文以Flash文件播放为基点,在Wotd、PowerPoint及Authorware文件中的应用为讨论方向,分别介绍和分析其操作方法及对比使用,为教师制作多媒体课件提供一些参考。 相似文献
126.
Schwar 《Zeitschrift für Hochschulrecht, Hochschulmanagement und Hochschulpolitik: zfhr》2007,6(4):129
Der Umstand, dass fünf Gutachten zum Ergebnis gelangt seien, die im Habilitationsverfahren vorgelegten Arbeiten würden die
wissenschaftliche Qualifikation des Habilitanden iSd § 28 Abs 5 UOG 1993 erweisen, w?hrend nur eines eine gegenteilige Auffassung
vertrete, besagt für sich nichts über die inhaltliche Richtigkeit der einen oder der anderen Auffassung. Eine Bindung der
Beh?rde an die "klare Mehrheit" der in den eingeholten Gutachten vertretenen Auffassung besteht nicht. Vielmehr ist iSd §
45 Abs 2 des im Habilitationsverfahren anzuwendenden AVG der im Wege der Beweiswürdigung zu ermittelnde "innere Wahrheitsgehalt"
der Ergebnisse des Beweisverfahrens ma?geblich, wobei die bei der Beweiswürdigung ma?gebenden Erw?gungen in der Begründung
des Bescheides klar und übersichtlich zusammenzufassen sind. 相似文献
127.
Christian Schweighofer und Christian Butschek 《Zeitschrift für Hochschulrecht, Hochschulmanagement und Hochschulpolitik: zfhr》2007,6(5):135-150
Das FHStG erm?glicht Erhaltern von Fachhochschul-Studieng?ngen unter bestimmten Voraussetzungen die Verleihung der Bezeichnung
"Fachhochschule". Dabei ist ua eine Organisation einzurichten und nachzuweisen, die aus einem Fachhochschulkollegium und einem
Leiter des Fachhochschulkollegiums besteht. Beide Organe sind Ausfluss fachhochschulischer Autonomie. Hinsichtlich Rechtsstellung
und Aufgabenwahrnehmung dieser Organe besteht eine Reihe von Unklarheiten auf verfassungsrechtlicher und einfachgesetzlicher
Ebene. Auch die Zusammenarbeit zwischen Erhalter und autonomem Bereich ist durch einige – vom FHStG ungeregelte – Problembereiche
gekennzeichnet. Da viele Erhalter in der Rechtsform einer GmbH organisiert sind, fragt sich zus?tzlich, wie die Bestimmungen
des GmbHG hier zum Tragen kommen. Der vorliegende Beitrag zeigt einige m?gliche Auslegungsvarianten von unklaren Bestimmungen
des FHStG, aber auch grundlegende verfassungsrechtliche Probleme auf. Immerhin l?sst sich festhalten, dass fachhochschulische
Autonomieauch im Rahmen der Rechtsform der GmbH grunds?tzlich gelebt und vollzogen werden kann. Der Beitrag kommt aber auch
zum Schluss, dass das FHStG in einigen Punkten dringend einer Novellierung bedarf. 相似文献
128.
Bernd Wieser 《Zeitschrift für Hochschulrecht, Hochschulmanagement und Hochschulpolitik: zfhr》2007,6(4):101-109
§ 85 UG erm?glicht die Ersetzung einer im Curriculum vorgeschriebenen wissenschaftlichen oder künstlerischen Arbeit durch
eine sonstwo an einer anerkannten inl?ndischen oder ausl?ndischen postsekund?ren Bildungseinrichtung positiv beurteilte Arbeit
im Wege der Anerkennung. Ma?gebliches Kriterium hiefür ist die Gleichwertigkeit zwischen "ausw?rtiger" und "heimischer" Arbeit;
die Anerkennung kann auch studienrichtungsübergreifend erfolgen. In dieser Weise "suppliert" werden k?nnen Diplom- oder Masterarbeiten
sowie künstlerische Diplom- oder Masterarbeiten, nicht jedoch Bachelorarbeiten und Dissertationen. W?hrend dies für Bachelorarbeiten
sachlich gerechtfertigt werden kann, erweist sich der Ausschluss von Dissertationen aus dem System des § 85 UG als gleichheitswidrig. 相似文献
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作者用Excel和PowerPoint组合做演讲比赛评分系统,不需要程序设计及太多的操作,可直接在大屏幕上动态、直观显示出评委打分情况、每名选手的得分和最后获奖名次,为演讲比赛提供了公开、公平、公正的平台,实际应用中得到了全校师生的认同。 相似文献
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