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从2002年世界男篮锦标赛看中国男篮的现状及努力方向 总被引:18,自引:0,他引:18
邓飞 《北京体育大学学报》2004,27(7):983-985
通过分析研究中国队参加2002年世界男篮锦标赛的具体表现,在对比了本次比赛的前4名并结合现代篮球运动的发展趋势后,指出了目前的中国队正处在历史上最好的发展时机,已经具备了世界强队的雏形,但仍需要解决一系列的问题,特别是要提高防守水平,才能挤身于世界强队的行列. 相似文献
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Werner Hauser 《Zeitschrift für Hochschulrecht, Hochschulmanagement und Hochschulpolitik: zfhr》2007,6(4):120-126
Durch das UG 2002 wurde der Bereich der Personalrekrutierung an Universitäten in die autonome Aufgabenbesorgung der Universitätsorgane übertragen. Von diesem neuen Regelungsregime sind auch UniversitätsprofessorInnen erfasst. In diesem Zusammenhang besteht jedoch eine Fülle von Fragen – insbesondere jene, in welchem Umfang im Auswahlverfahren entsprechende Rechtsschutzperspektiven für übergangene bzw nicht berücksichtigte BewerberInnen bestehen. Dieser Fragestellung soll im folgenden Beitrag im Anschluss an die Darstellung des Berufungsverfahrens gem §§ 98 f UG 2002 nachgegangen werden. 相似文献
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Beatrix Schwar 《Zeitschrift für Hochschulrecht, Hochschulmanagement und Hochschulpolitik: zfhr》2007,6(3):74-82
Unter den ?sterreichischen Hochschulen besitzen ausschlie?lich die (Privat-) Universit?ten das Promotionsrecht. Insbesondere
Fachhochschulen bzw Erhalter von Fachhochschul-Studieng?ngen k?nnen den Doktorgrad nicht verleihen. Vor dem Hintergrund zunehmend
intensiver Forschungsaktivit?ten an Fachhochschul-Studieng?ngen stellt sich die Frage, ob ein eigenst?ndiges Promotionsrecht
auch für Fachhochschulen bzw Erhalter von Fachhochschul-Studieng?ngen denkbar w?re. Im Beitrag wird die diesbezügliche rechtliche
Ausgangssituation analysiert und der Versuch unternommen, Vorteile eines "Dr. (FH)" wie ebenso Voraussetzungen, unter denen
ein Fachhochschul-Promotionsrecht Bestand haben k?nnte, zu skizzieren. Das Ziel besteht nicht darin, für ein eigenst?ndiges
Fachhochschul-Promotionsrecht zu pl?dieren, sondern vielmehr die einschl?gige Diskussion zu bereichern. 相似文献
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文章以系统原版本Unicorn2002技术上的突破为切入口,对系统新版本Symphony3.3.1进行了较为全面的学习研究,从中发现问题并解决问题;对于一些尚未解决的问题,向Sirsi公司提出建议。 相似文献
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This study applies the Functional Theory of Political Campaign Discourse to the television spots from the 2002 Korean presidential campaign. TV ads appear to have become an institutionalized component of the Korean presidential campaign; as yet no study has examined the most recent Korean presidential ads. Like American candidates, Korean presidential candidates rely more on acclaims (positive utterances) than attacks (negative statements). They also rarely defend in spots. The incumbent party candidate, Roh, offered more acclaims than the challenger Lee, whereas the challenger Lee used more attacks than did Roh. However, unlike American candidates (who emphasized policy over character), policy (issue) and character (image) were almost equally discussed in Korean advertisements. Unlike American presidential candidates, the winner in Korea in 2002 emphasized character more than policy. It is clear that presidential campaign messages from these two cultures possess both similarities and differences. 相似文献
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Hauser 《Zeitschrift für Hochschulrecht, Hochschulmanagement und Hochschulpolitik: zfhr》2008,7(4):114-117
1. Ein "inskribierter" Studierender ist gem § 59 Abs 1 Z 4 UG 2002 berechtigt, die Lehr- und Forschungseinrichtungen der Universit?t
nach Ma?gabe der Benützungsordnung zu benützen; dies gilt auch für die Einrichtungen einer GmbH, welche mit einer Universit?t
bei der Erfüllung von deren Lehr- und Forschungsaufgaben zusammenarbeitet. 2. Die Rechtsordnung billigt einer Universit?tsklinik
grunds?tzlich das Recht zu, die Benutzung ihrer Einrichtungen n?her zu regeln; das aus Eigentum oder Miete abgeleitete Hausrecht
bleibt daher im Kern bestehen. Die konkrete Ausübung des Hausrechts hat sich aber auch an den Notwendigkeiten des Studien-
und Forschungsbetriebes zu orientieren. 3. St?rt ein Studierender durch die Bel?stigung von Mitarbeitern in erheblichem Ausma?
den Betrieb einer ?ffentlichen Krankenanstalt, die gem § 29 Abs 1 UG 2002 mit einer medizinischen Universit?t zusammenwirkt,
so kann ihm das Betreten der Krankenanstalt auf Grund des Hausrechts der Krankenanstalt unter Umst?nden zur G?nze untersagt
werden. Dabei sind allerdings die von der Krankenanstalt zu wahrenden Interessen mit jenen des Studierenden abzuw?gen. 4.
Der Unterlassungsanspruch in einer Einrichtung, deren Hausrecht verletzt wurde, setzt nicht nur eine materielle Unterlassungspflicht,
sondern auch die Gefahr eines Zuwiderhandelns voraus. 相似文献
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Schwar 《Zeitschrift für Hochschulrecht, Hochschulmanagement und Hochschulpolitik: zfhr》2007,6(6):189-190
Die Universit?ten werden gem § 51 Abs 1 UG 2002 in Vollziehung der Studienvorschriften im Rahmen der Hoheitsverwaltung t?tig.
Das Studieren an der Universit?t beruht nicht auf einem zivilrechtlichen Vertrag zwischen der Universit?t und der oder dem
Studierenden. Bei schuldhafter Verletzung von Studienvorschriften durch die Universit?t kommen gem § 49 Abs 2 UG 2002 Amtshaftungsansprüche
gegen die Republik ?sterreich, nicht jedoch gegen die Universit?t oder die schadensverursachende natürliche Person in Betracht. 相似文献
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Schwar 《Zeitschrift für Hochschulrecht, Hochschulmanagement und Hochschulpolitik: zfhr》2007,6(6):190-191
Die bestehenden unterschiedlichen Zulassungsvoraussetzungen zu Doktorats- und Magisterstudien berechtigen nicht dazu, eine
gesetzes?ndernde Auslegung dergestalt vorzunehmen, dass jene Nachweise, die zur Zulassung zu Doktoratsstudien berechtigen,
trotz eindeutig anders lautender Regelung ohne weitere Prüfung der Gleichwertigkeit auch zur Zulassung zu Magisterstudien
berechtigen. Betreffend die Gleichwertigkeitsprüfung eines absolvierten Fachhochschul-Studienganges mit einem fachlich in
Frage kommenden Bakkalaureatsstudium bzw mit einem fachlich in Frage kommenden Fachhochschul-Bakkalaureatsstudium hat die
jeweils dafür zust?ndige Beh?rde diese auf fachlicher Grundlage mit dem Hinweis auf das (allf?llige) Fehlen bestimmter (allgemeiner)
F?cher im absolvierten Studiengang vorzunehmen. 相似文献
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Irene Titscher 《Zeitschrift für Hochschulrecht, Hochschulmanagement und Hochschulpolitik: zfhr》2008,7(6):171-176
Immer öfter finden sich Wissenschaftler im Bereich der Drittmittelforschung mit der umstrittenen Rechtsmeinung ihrer Auftraggeber konfrontiert, die Verwertungsrechte an wissenschaftlichen Arbeiten stünden diesen zu. Inwieweit dies als zutreffend angesehen werden kann sowie die Beziehung zu dem im Universitätsgesetz verankerten Recht des Wissenschaftlers auf Veröffentlichung, soll den Untersuchungsgegenstand dieses Beitrages bilden. 相似文献