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Manfred Novak 《Zeitschrift für Hochschulrecht, Hochschulmanagement und Hochschulpolitik: zfhr》2008,7(6):157-164
Das UnivG 2002 sieht keine ausdrücklichen Bestimmungen betreffend die Betreuung und Beurteilung wissenschaftlicher Arbeiten
mehr vor, sondern stellt die Regelung dessen dem autonomen Satzungsgeber anheim. Bei der Gestaltung der betreffenden Satzungsinhalte
spielen Aspekte der Gesetzeskonformit?t, Treffsicherheit und Sachgerechtigkeit eine wesentliche Rolle. Dies gilt vor allem
für Dissertationen, die eine besondere Betreuungs- bzw Beurteilungsintensit?t aufweisen sowie vermehrten Zulauf aus dem FH-Bereich
verzeichnen und jüngst zunehmend ins Zentrum hochschulpolitischer Reformerw?gungen gerückt sind. Vor diesem Hintergrund kommt
auch der Frage nach der M?glichkeit und Zul?ssigkeit externer Dissertations-Betreuer besondere Bedeutung zu. 相似文献
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Schwar 《Zeitschrift für Hochschulrecht, Hochschulmanagement und Hochschulpolitik: zfhr》2007,6(4):127-128
Die bek?mpfte Verordnungsbestimmung (Pkt 5.3.) regelt die Kriterien, die für die Zulassung zu Lehrveranstaltungen mit beschr?nkter
Teilnehmerzahl ma?geblich sind. Hiedurch werden die rechtlichen Interessen der Antrag stellenden Parteien blo? potentiell
betroffen, aktuell ist ihre Rechtssph?re hingegen erst durch den Akt der Nichtzulassung beeintr?chtigt. 相似文献
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Schwar 《Zeitschrift für Hochschulrecht, Hochschulmanagement und Hochschulpolitik: zfhr》2007,6(4):129-130
Die in § 3 Abs 1 3. Satz UniAkkG begründete Berechtigung der akkreditierten Privatuniversit?t, an die Absolventlnnen der an
ihr durchgeführten Studien akademische Grade (auch in gleich lautender Bezeichnung mit den im Universit?tsbereich geregelten
akademischen Graden) zu verleihen, bezieht sich nur auf die Verleihung akademischer Grade auf Grund der an der Privatuniversit?t
absolvierten Studien und umfasst mithin nicht die Verleihung von Ehrendoktoraten. Das Fehlen einer Erm?chtigung zur Verleihung
von Ehrendoktoraten im UniAkkG verwehrt die Annahme, dass akkreditierte Privatuniversit?ten berechtigt sind, akademische Ehrungen
nach Art der in § 82 UOG 1993 genannten zu vergeben. 相似文献
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在全国体育科技工作研讨会上的讲话 总被引:7,自引:1,他引:6
近几年国家体育总局科教司几乎每年都要召开一次体育科技工作研讨会。之所以叫“研讨会”,主要是区别于我们每 5年召开一次的全国体育科技工作会议。全国体育科技工作会议从 1984年开始每 5年召开一次 ,规格更高 ,规模也更大。但我们觉得每年召开这样一个各省、自治区、直辖市体育局有关职能部门和科研所所长参加的研讨会 ,大家交流一些情况 ,研讨一些问题 ,还是非常有必要的。既然是研讨会 ,会议的内容、开法、参加的范围相对可以更加灵活一点。我们这次会既是一次研讨会 ,一次通气会 ,也是一次交流会 ,更是一次动员会。研讨、通气、交流、… 相似文献
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Bettina Perthold-Stoitzner und Karl St?ger 《Zeitschrift für Hochschulrecht, Hochschulmanagement und Hochschulpolitik: zfhr》2007,6(1):26-30
Der VwGH hat unl?ngst ausgesprochen, dass die Verleihung von Ehrendoktoraten durch Privatuniversit?ten unzul?ssig ist. Der
Beitrag untersucht diese Rechtsansicht und geht darüber hinaus der allgemeinen Frage der Zul?ssigkeit der Vergabe akademischer
Ehrungen durch postsekund?re Bildungseinrichtungen nach. 相似文献
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文章阐述了在AutoCAD2002环境下,如何建立属性块,然后再调用属性块的方法来标注零件表面的粗糙度,以达到快速、灵活的标注,从而提高了绘图效率. 相似文献
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Novak Kostal 《Zeitschrift für Hochschulrecht, Hochschulmanagement und Hochschulpolitik: zfhr》2008,7(2):58-58
Keine gleichheitsrechtlichen Bedenken gegen den Ausschluss der Anerkennung einer Dissertation in einer bestimmten Studienrichtung
als Diplomarbeit einer anderen Studienrichtung durch die Novelle 2006 zum Universit?tsgesetz 2002 sowie gegen den Ausschluss
der Anerkennung einer Dissertation als Dissertation einer anderen Studienrichtung; qualitative Verschiedenheit von Dissertation
und Diplomarbeit sowie unterschiedliche Qualifikationserfordernisse. 相似文献