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1.
高校学生工作是各高校在坚持"以人为本,全面教育"的教育理念下工作的重中之重。构建和完善学生工作体系也成为各高校在发展特色教育工作中面临的重要问题。文章以构建"124"学生工作体系的内涵与意义为基础,展示"1个阵地"、"2支队伍"、"4大和谐"学生工作体系在高校教育实现全面辐射和全员育人过程中的重要性与优越性。  相似文献   
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Die bereits im Zuge der Autonomie-St?rkung der Universit?ten durch das UOG 1993 im Rahmen der Erlassung des UniStG 1997 vorgenommene Aufwertung der Selbstregelungskompetenzen der Universit?ten bei der Gestaltung des Studienrechts, findet in der Fassung der studienrechtlichen Vorgaben des UnivG 2002 seine konsequente Fortsetzung. Diese Ausweitung der Selbstregelungskompetenzen geht im rechtsstaatlichen Sinne typischerweise (als Gegengewicht) mit besonderen Anforderungen an Rechtsschutz und Rechtssicherheit einher. Insofern hat der universit?re Verordnungsgeber auch auf die in den Gesetzesgrundlagen zum Ausdruck kommenden Wertungen und Grunds?tze eingehend Bedacht zu nehmen.  相似文献   
5.
§ 85 UG erm?glicht die Ersetzung einer im Curriculum vorgeschriebenen wissenschaftlichen oder künstlerischen Arbeit durch eine sonstwo an einer anerkannten inl?ndischen oder ausl?ndischen postsekund?ren Bildungseinrichtung positiv beurteilte Arbeit im Wege der Anerkennung. Ma?gebliches Kriterium hiefür ist die Gleichwertigkeit zwischen "ausw?rtiger" und "heimischer" Arbeit; die Anerkennung kann auch studienrichtungsübergreifend erfolgen. In dieser Weise "suppliert" werden k?nnen Diplom- oder Masterarbeiten sowie künstlerische Diplom- oder Masterarbeiten, nicht jedoch Bachelorarbeiten und Dissertationen. W?hrend dies für Bachelorarbeiten sachlich gerechtfertigt werden kann, erweist sich der Ausschluss von Dissertationen aus dem System des § 85 UG als gleichheitswidrig.  相似文献   
6.
重庆三峡库区农村移民教育隐患问题研究   总被引:1,自引:0,他引:1  
三峡工程的关键在移民,移民的关键在于可持续发展,可持续发展的关键在教育。对重庆三峡库区学生、教师、家长进行了抽样调查,结果表明,重庆三峡库区农村移民教育在教育的普及性、环境的适应性以及发展的可持续性方面均存在隐患问题,这些隐患问题严重制约着库区农村移民教育的发展,希望有关部门能重视这些问题并采取相应的措施。  相似文献   
7.
Die durch das UG 2002 mit größerer Autonomie ausgestatteten Universitäten nützen diese auch zur Kooperation bei der Einrichtung von interuniversitären Studien. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für diese sind jedoch nur rudimentär. Es ist nicht möglich, gemeinsame Organe (Curriculakommissionen, monokratische Organe) für derartige Studien einzurichten. Möglich ist nur, ein Organ zu schaffen, das durch Personalunionen für beide Universitäten entscheidet. Bei der Durchführung der Studien kommt den Studierenden ein Wahlrecht hinsichtlich der Universität der Zulassung zu. Bei prüfungsrelevanten Fragestellungen richtet sich die Zuständigkeitsverteilung zwischen den Universitäten nach dem Curriculum und den dort vorgesehenen Prüfungen. Dies führt dazu, dass zB Studierende in einem interuniversitären Studium je nach Prüfungsuniversität eine unterschiedliche Anzahl von Prüfungsantritten haben können.  相似文献   
8.
Das UnivG 2002 sieht keine ausdrücklichen Bestimmungen betreffend die Betreuung und Beurteilung wissenschaftlicher Arbeiten mehr vor, sondern stellt die Regelung dessen dem autonomen Satzungsgeber anheim. Bei der Gestaltung der betreffenden Satzungsinhalte spielen Aspekte der Gesetzeskonformit?t, Treffsicherheit und Sachgerechtigkeit eine wesentliche Rolle. Dies gilt vor allem für Dissertationen, die eine besondere Betreuungs- bzw Beurteilungsintensit?t aufweisen sowie vermehrten Zulauf aus dem FH-Bereich verzeichnen und jüngst zunehmend ins Zentrum hochschulpolitischer Reformerw?gungen gerückt sind. Vor diesem Hintergrund kommt auch der Frage nach der M?glichkeit und Zul?ssigkeit externer Dissertations-Betreuer besondere Bedeutung zu.  相似文献   
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