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1.
Manfred Novak 《Zeitschrift für Hochschulrecht, Hochschulmanagement und Hochschulpolitik: zfhr》2007,6(1):18-25
Die bereits im Zuge der Autonomie-St?rkung der Universit?ten durch das UOG 1993 im Rahmen der Erlassung des UniStG 1997 vorgenommene
Aufwertung der Selbstregelungskompetenzen der Universit?ten bei der Gestaltung des Studienrechts, findet in der Fassung der
studienrechtlichen Vorgaben des UnivG 2002 seine konsequente Fortsetzung. Diese Ausweitung der Selbstregelungskompetenzen
geht im rechtsstaatlichen Sinne typischerweise (als Gegengewicht) mit besonderen Anforderungen an Rechtsschutz und Rechtssicherheit
einher. Insofern hat der universit?re Verordnungsgeber auch auf die in den Gesetzesgrundlagen zum Ausdruck kommenden Wertungen
und Grunds?tze eingehend Bedacht zu nehmen. 相似文献
2.
Manfred Novak 《Zeitschrift für Hochschulrecht, Hochschulmanagement und Hochschulpolitik: zfhr》2008,7(6):157-164
Das UnivG 2002 sieht keine ausdrücklichen Bestimmungen betreffend die Betreuung und Beurteilung wissenschaftlicher Arbeiten
mehr vor, sondern stellt die Regelung dessen dem autonomen Satzungsgeber anheim. Bei der Gestaltung der betreffenden Satzungsinhalte
spielen Aspekte der Gesetzeskonformit?t, Treffsicherheit und Sachgerechtigkeit eine wesentliche Rolle. Dies gilt vor allem
für Dissertationen, die eine besondere Betreuungs- bzw Beurteilungsintensit?t aufweisen sowie vermehrten Zulauf aus dem FH-Bereich
verzeichnen und jüngst zunehmend ins Zentrum hochschulpolitischer Reformerw?gungen gerückt sind. Vor diesem Hintergrund kommt
auch der Frage nach der M?glichkeit und Zul?ssigkeit externer Dissertations-Betreuer besondere Bedeutung zu. 相似文献
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