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1.
Elke Standeker Georg Streit Maren Pressinger-Buchsbaum 《Zeitschrift für Hochschulrecht, Hochschulmanagement und Hochschulpolitik: zfhr》2008,7(1):21-28
Mit dem Urteil zu 1 Ob 142/07z best?tigte der OGH die Entscheidungen der Vorinstanzen, wonach die Klage eines Studierenden
gegen eine Universit?t auf Feststellung, dass die beklagte Partei der klagenden Partei für s?mtliche aus der Unterlassung
des Anbots von Parallellehrveranstaltungen zukünftig entstehenden Sch?den hafte, wegen fehlender Passivlegitimation abgewiesen
wurde. Das H?chstgericht stellte eindeutig klar, dass "Universit?ten in Vollziehung der Studienvorschriften im Rahmen der
Hoheitsverwaltung t?tig werden", weshalb ein zivilrechtlicher Anspruch gegen die Universit?t aufgrund eines zu geringen Angebots
von Lehrveranstaltungen nicht in Betracht kommt und bekr?ftigte, dass die Haftung der Universit?t oder ihrer Organe für hoheitliches
Handeln in Vollziehung der Studienvorschriften auch nach dem UG 2002 ausgeschlossen ist. 相似文献
2.
Manfred Novak 《Zeitschrift für Hochschulrecht, Hochschulmanagement und Hochschulpolitik: zfhr》2007,6(1):18-25
Die bereits im Zuge der Autonomie-St?rkung der Universit?ten durch das UOG 1993 im Rahmen der Erlassung des UniStG 1997 vorgenommene
Aufwertung der Selbstregelungskompetenzen der Universit?ten bei der Gestaltung des Studienrechts, findet in der Fassung der
studienrechtlichen Vorgaben des UnivG 2002 seine konsequente Fortsetzung. Diese Ausweitung der Selbstregelungskompetenzen
geht im rechtsstaatlichen Sinne typischerweise (als Gegengewicht) mit besonderen Anforderungen an Rechtsschutz und Rechtssicherheit
einher. Insofern hat der universit?re Verordnungsgeber auch auf die in den Gesetzesgrundlagen zum Ausdruck kommenden Wertungen
und Grunds?tze eingehend Bedacht zu nehmen. 相似文献
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