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Die bereits im Zuge der Autonomie-St?rkung der Universit?ten durch das UOG 1993 im Rahmen der Erlassung des UniStG 1997 vorgenommene Aufwertung der Selbstregelungskompetenzen der Universit?ten bei der Gestaltung des Studienrechts, findet in der Fassung der studienrechtlichen Vorgaben des UnivG 2002 seine konsequente Fortsetzung. Diese Ausweitung der Selbstregelungskompetenzen geht im rechtsstaatlichen Sinne typischerweise (als Gegengewicht) mit besonderen Anforderungen an Rechtsschutz und Rechtssicherheit einher. Insofern hat der universit?re Verordnungsgeber auch auf die in den Gesetzesgrundlagen zum Ausdruck kommenden Wertungen und Grunds?tze eingehend Bedacht zu nehmen.  相似文献   
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