Abstract: | Ebenso wie beim Fachhochschul-Kollegium selbst, stellen sich beim Leiter des Fachhochschul-Kollegiums eine Reihe von grundlegenden Rechtsfragen, insbesondere zu seiner verfassungs- und hochschulrechtlichen Stellung, seiner Wahl bzw Abberufung, seinen Aufgaben hoheitlicher und nichthoheitlicher Natur, zu verfahrensrechtlichen Problemen und seinem Verhältnis zum Erhalter. Soweit bei dem gegebenen, spärlichen Auslegungsmaterial möglich, wird versucht, Lösungsansätze zu den aufgezeigten Rechtsproblemen zu erarbeiten. |