Akademischer Grad, Widerruf; Erschleichen; strafgerichtliche Verurteilung; Bindungswirkung |
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Authors: | Kostal |
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Abstract: | Im Fall einer verurteilenden Entscheidung durch das Strafgericht besteht eine Bindung der Verwaltungsstrafbeh?rde in der Frage, ob ein gerichtlich zu ahndender Tatbestand erfüllt wurde. Durch die strafgerichtliche Verurteilung wird in einer für die Verwaltungsbeh?rde bindenden Weise über die Begehung der Tat abgesprochen. Eine eigene Beurteilung durch die Beh?rde ist damit nicht mehr zul?ssig, die belangte Beh?rde ist nicht nur berechtigt, sondern vielmehr verpflichtet, die so entschiedene Frage ihrem Bescheid zu Grunde zu legen. |
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Keywords: | § 89 UnivG 2002 |
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