首页 | 本学科首页   官方微博 | 高级检索  
     检索      


Sondervertrag
Authors:Kostal
Abstract:Nach § 36 Abs 1 VBG k?nnen nur in Ausnahmef?llen im Dienstvertrag Regelungen getroffen werden, die vom VBG abweichen. Solche Dienstvertr?ge sind als "Sondervertr?ge" zu bezeichnen und bedürfen der Genehmigung des Bundeskanzlers. Die Schutzfunktion dieser Bestimmung zugunsten des Dienstgebers und der Allgemeinheit der Steuerzahler liegt darin, dass eine nachgeordnete Dienststelle allein einen Sondervertrag nicht eingehen kann. Fehlt die erforderliche Genehmigung des Vertrags, scheidet der Vertrauensschutz aus; der Vertrag ist rechtsunwirksam. Nach der Formulierung des § 36 Abs 1 VBG ist auch eine konkludente Genehmigung konkludent entstandener Sondervertr?ge ausgeschlossen. Die Betonung des Ausnahmecharakters im Gesetz gebietet eine strenge Auslegung.
Keywords:§ 36 Abs 1 VBG
本文献已被 SpringerLink 等数据库收录!
设为首页 | 免责声明 | 关于勤云 | 加入收藏

Copyright©北京勤云科技发展有限公司  京ICP备09084417号